Aufnahme eines verkäuflichen Kulturdenkmals in den Objekt-Katalog des Regierungsbezirk Karlsruhe

 


Das Regierungspräsidium nimmt keinerlei Einfluss auf die Kaufverhandlungen. Diese bleiben ausschließlich den Interessenten und Eigentümern überlassen. Bei einem Verkauf des Objekts wird das Regierungspräsidium Karlsruhe hierüber informiert.

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