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Prüfungen und Abschlüsse

Die Prüfung einer externen Person ist in der Regel in allen Schularten möglich. Sie sollten sich rechtzeitig in der Prüfungsordnung der jeweiligen Schulart z.B. über Termine, Prüfungsfächer oder Prüfungsdauer informieren.

Für Inhaberinnen und Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife gibt es die Möglichkeit, durch eine zusätzliche Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

Informationen für die Ergänzungsprüfung zweite Fremdsprache
Informationen zum Prüfungsformat

Die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. November für die Prüfung im darauf folgenden Jahr an das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Regierungspräsidium - Abteilung Schule und Bildung - zu richten.

Für verschiedene Studiengänge an Hochschulen sind das Latinum, das große Latinum oder das Graecum eine Voraussetzung, um zu studieren oder zur Prüfung zugelassen zu werden. In der Regel wird zwei Mal im Jahr eine Ergänzungsprüfung durchgeführt, in der Studierende die benötigten Qualifikationen erwerben können.

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Das Bild zeigt das Regierungspräsidium mit Hofansicht und umlaufenden Gebäuden
Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ein Dienstgebäude des Regierungspräsidiums
Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Tübingen