Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Zuständigkeiten der Regierungspräsidien
Die Regierungspräsidien üben die Rechts- und Fachaufsicht über die Staatsangehörigkeitsbehörden in den Regierungsbezirken aus. In bestimmten Fällen bedarf die Entscheidung der Staatsangehörigkeitsbehörden der Zustimmung der Regierungspräsidien. Mit dem Zustimmungsvorbehalt achten die Regierungspräsidien auf eine gerechte und gleichmäßige Rechtsanwendung.
Daneben entscheiden die Regierungspräsidien als Widerspruchsbehörde über Widersprüche gegen Entscheidungen der Staatsangehörigkeitsbehörden (etwa Ablehnung von Einbürgerungen oder Ablehnung der Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen).