Verteilung von Spätaussiedlern
Spätaussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten aus den Staaten Ost- und Südosteuropas. Sie sind Deutsche im Sinne von Artikel 16 des Grundgesetzes und erwerben mit der Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Aufnahme von Spätaus-siedlerinnen und Spätaussiedlern ist dabei im Bundesvertriebenengesetz geregelt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe verteilt die vom Bundesverwaltungsamt zugewiesenen Spätaussiedler auf die Stadt- oder Landkreise in Baden-Württemberg . Die Unterbringung in den Stadt- und Landkreisen erfolgt, soweit erforderlich, in staatlichen Übergangswohnheimen
Für die im Rahmen der vorläufigen Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen entstehenden Ausgaben leistet das Regierungspräsidium Karlsruhe eine pauschale Kostenerstattung.