Anerkennung der Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist seit 31. März 2020 landesweit zuständig für die Anerkennung eines Vorbereitungslehrganges auf die Fischerprüfung gem. § 16 der Landesfischereiverordnung (LFischVO).
Die Lehrgänge müssen mindestens 32 Zeitstunden umfassen, sich auf die Sachgebiete des § 14 Absatz 1 LFischVO beziehen und die Inhalte entsprechend des Leitfadens (Anlage zu § 16 Absatz LFischVO) vermitteln.
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Patrick Bartolin
0721 926-4944
patrick.bartolin@rpk.bwl.de