Erlaubnis für das Verbringen von Heimtieren aus dem Ausland
Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 5 Tierschutzgesetz
Ab dem 01.10.2023 ist die Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV) Sachgebiet Tierschutz „Task Force Tiertransporte“ (TF TT) gemäß Vor-Ort-Zuständigkeitsverordnung Tiertransport des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 20.06.2023 für folgende, tierschutzrechtliche Zulassungsverfahren landesweit zuständig:
- die Erteilung von Erlaubnissen für Anbieter mit Sitz im Ausland für die Einfuhr oder das Verbringen von Wirbeltieren, die nicht Nutztiere sind, nach Baden-Württemberg (Erlaubnisse gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 5 des Tierschutzgesetzes).
Kontakt
Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz
Task Force Tiertransporte
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
stv-taskforce-tiertransporte@rpt.bwl.de
07071 757-3516
Weitergehende Informationen:
Ausgefülltes Antragsformular mit allen relevanten Angaben und Anlagen.
Die Gebühren für die Bearbeitung der Zulassungsanträge betragen zwischen 100 – 1.000 Euro.
Gemäß der Vorgaben des Baden-Württembergischen Verbandsklagerechts wird das gemeinsame Büro der anerkannten Tierschutzvereine mit folgenden Mindestangaben über das Erlaubnisverfahren informiert:
- Art und Umfang der vorgesehenen Tätigkeit
- betroffene Tierart(en)
- Anzahl der betroffenen Tiere sowie
- Qualifikation der für die Tätigkeit verantwortlichen Person.
Die anerkannten Tierschutzvereine haben dann vor Erteilung der Erlaubnis vier Wochen Zeit sich zum Erlaubnisverfahren zu äußern. Die anerkannten Tierschutzvereine können Gutachten und Stellungnahmen anfordern und auf Antrag auch Akteneinsicht nehmen.