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Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis) zur Erlangung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 zum ordnungsgemäßen Schlachten von Kaninchen

Termin:

am 21. und 22. April 2026

Im Lehrgang wird den Teilnehmern Wissen über tiergerechtes Töten von Kaninchen vermittelt. Hierbei werden sowohl Grundlagen wie Verhalten, Leiden, Stress und Wahrnehmungsvermögen, als auch Kenntnisse über praktische Aspekte der Ruhigstellung, verschiedene Betäubungsverfahren und deren Bewertung und Überwachung vermittelt. Das erlernte Wissen wird am Ende des Kurses in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form abgeprüft.

 

Wichtige Hinweise:

  • Jeder, der ein Tier schlachtet oder tötet muss sachkundig sein. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die gewerbsmäßig Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Hiervon betroffen sind also u.a. Schlachtbetriebe, Direktvermarkter etc.. Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
  • Die mündliche Prüfung und schriftliche Prüfung (Ankreuztest) erfolgen auf Deutsch.
  • Das Betäuben und Töten lebender Tiere wird im Kurs nicht geübt. Am Prüfungstag erfolgt direkt die praktische Prüfung aller teilnehmenden Personen. Alle Teilnehmer/innen sollten das Betäuben und Entbluten daher bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben (insbesondere Kopfschlag).

21.04.2026 - 1. Tag

Theorietag in den Tagungsräumen der Akademie für Landbau und Hauswirtschaft in Kupferzell, Schloßstr. 1 (Aula)

Beginn und Ende:
09:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr (Mittagspause von ca. 12:30 - 13:15 Uhr)

Lehrgangsinhalte

  • Gesetzgebung
  • Haltung & Verhalten von Kaninchen
  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung zur Betäubung oder Tötung
  • Betäubung
  • Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung
  • Entblutung der Tiere

Anschließend theoretische Prüfung (schriftlich & mündlich)
Die mündliche Prüfung wird im Anschluss an die schriftliche Prüfung in Kleingruppen abgenommen.
Bitte halten Sie sich den Abend hierfür bis ca. 19:00 Uhr frei!

22.04.2026 - 2. Tag

Praxistag bei der Firma Bauer Kaninchen GmbH, 74632 Neuenstein, Lohe 2

Beginn ca. 8:00 – ca. 13:30 Uhr

Praktische Prüfung
Ende im Laufe des Vormittags, abhängig von der Teilnehmerzahl

Wichtig: bitte eigene Arbeits-/Schutzkleidung und Gummistiefel mitbringen!

Maximale Teilnehmerzahl:

15 Personen

Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen, Kurssprache für Lehrgang und Prüfung (schriftlich und mündlich) ist Deutsch!
Bei Teilnehmern mit geringen Deutschkenntnissen bitten wir vorab um telefonische Rücksprache.

Durchführung und Prüfungsvorsitz:

Regierungspräsidium Tübingen
Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz
07071 757-3516, stv-tsch@rpt.bwl.de

Kosten pro Teilnehmer:

Komplett: 350,00 € ohne MwSt.

Bitte beachten Sie folgendes: Die Übernachtung ist durch den Teilnehmer selbst zu organisieren.

Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungs-/Prüfungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 i.V.m. Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungs-/Prüfungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde.

Kontakt

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen

Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz- und Verbraucherschutz

Konrad-Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-3516
stv-tsch@rpt.bwl.de