Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Themenportal Verkehr und InfrastrukturLuftverkehr

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Luftfahrtbehörde zuständig für die Aufgaben auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts in Baden-Württemberg.

In Stuttgart und in Freiburg finden die theoretischen Prüfungen in Einzelprüfungen statt. Nach Eingang der Empfehlung durch den Ausbildungsbetrieb werden individuelle Termine vereinbart.

In der Außenstelle Freiburg werden zusätzlich monatlich praktische Sprechfunkprüfungen angeboten. Die Termine in Freiburg finden Sie hier (pdf)

Anmeldungen durch den Ausbildungsleiter für Stuttgart/Freiburg können ausschließlich über unser Funktionspostfach erfolgen: lizenzierung-luftverkehr@rps.bwl.de

Wegen personeller Engpässe ist der Bereich Lizenzierung  und Ausbildung von Luftfahrern momentan vormittags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch zu erreichen. Aus diesem Grund ist auch mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Selbstverständlich können Sie jederzeit eine Email an unser Funktionspostfach: lizenzierung lizenzierung-luftverkehr@rps.bwl.de senden.

Online Prozess zum Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung

Wir als Behörde wurden an den Prozess zur digitalen Antragsstellung angeschlossen und freuen uns Ihnen einen digitalen Weg zur Verfügung stellen zu können. Dieser Prozess wurde von der Behörde in Hamburg entwickelt, deshalb seien Sie nicht verwundert, wenn der Link auf das Serviceportal Hamburg verweist. Sie werden durch den Prozess geführt und können den Antrag als Unternehmen für Beschäftigte oder als Privatperson stellen. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Startseite des Prozesses.

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Als Luftfahrtbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die ​Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Freiballonführer. 

Hier finden Sie die Informationen zur Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Erlaubnissen für das Luftfahrtpersonal.

Lizenzen
Ausbildung
Prüferinformationen
Anerkannte Prüfer
Flugmedizin
Zuverlässigkeitsüberprüfung für Piloten

Das Referat 43.6 - Luftsicherheit ist auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes für Maßnahmen zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor äußeren Gefahren wie Entführungen und Sabotageakten für die Verkehrsflughäfen Friedrichshafen und Karlsruhe / Baden-Baden zuständig.

Hierzu gehört neben der Umsetzung von Anordnungen und Erlassen im Bereich der Luftsicherheit insbesondere die Beauftragung von Kontrolldienstleistungen und Beleihung von Kontrollpersonal zur Durchführung von Passagier- und Reisegepäckkontrollen sowie die Entwicklung und Bereitstellung der erforderlichen Kontrolltechnik.

Wir üben auch die Fachaufsicht über das Kontrollpersonal aus, stellen die Prüfungskommission für Luftsicherheitsassistenten und führen Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Flughafenausweisträgern, Luftfrachtversendern und Piloten durch.

Darüber hinaus sind wir verantwortlich für die Durchführung vorgeschriebener Qualitätssicherungsmaßnahmen, z. B. Real-Tests, Inspektionen und Audit-Verfahren. Wir berufen die „Örtliche Sicherheitskommission“ ein und sind gleichzeitig auch Bußgeldbehörde für diesen Rechtsbereich.

Informationen und Formulare für folgende Bereiche:

Bild zeigt Flugzeug in der Luft

Luftverkehr

Bild zeigt Mitarbeiter im Tower

Luftsicherheit

Quadcopter Drohne fliegt über ein Feld

Drohnen und Flugmodelle

Bild zeigt Pilot im Cockpit

Pilotinnen und Piloten

Bild zeigt Prüfungsbogen

Prüferinnen und Prüfer

Bild zeigt ein Fomular

Ausbildungsorganisationen

Verkehrsschild mit Flugzeug und dem Schriftzug Fluglärm

Lärmschutzbeauftragte für den Stuttgarter Flughafen

Landesweite Zuständigkeit

Landesweite Zuständigkeit

​Regierun​gspräsidium Stuttgart

Referat 46.2
Luftverkehr, Flugplätze und Flugbetrieb

Ihre Ansprechpartner/innen

Außenstelle Freiburg im Breisgau:
Referat 46.2
Münsterplatz 3
79098 Freiburg i. Br.
Postanschrift:
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.

Referat 46.3
Luftsicherheit und Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Ihre Ansprechpartner/innen