Mobilitätsdaten
Digitale Mobilitätsdienstleistungen sind für viele Bürgerinnen und Bürger im Alltag nicht mehr wegzudenken: Welche Route ist die schnellste? Fährt der Bus pünktlich ab? Ist im Parkhaus noch ein E-Ladeplatz frei? Diese Informationen basieren auf: Daten. Sie werden erhoben, gesammelt, in Profilen gebündelt, digitalisiert und ausgewertet. Auf der Basis von Mobilitätsdaten können Kommunen und Städte innovative und nachhaltige Konzepte für verkehrliche Herausforderungen entwickeln. So steigt die Angebotsvielfalt im öffentlichen Verkehr – und davon profitieren alle, die unterwegs sind.
Kontakte
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Bereitstellungspflicht
Ein wichtiger Punkt dafür ist der Zugang zu den Daten. Deshalb sind alle Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung verpflichtet, statische und dynamische Mobilitätsdaten über einen nationalen Zugangspunkt bereitzustellen. So regelt es das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 16. April 2021.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Datenkategorien nach Verkehrsträgern | Linienverkehr | Gelegenheitsverkehr | Verkehrs- und Strukturdaten | Weitere Verkehrsträger | |||||
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ÖPNV | Schienen- verkehr | Taxi- und Mietwagen | Gebündelter Bedarfsverkehr | Mikromobilität (z.B. Bike-Sharing | Straßen- und Straßenstatus- daten | Parkplätze und gewerbl. Fahrzeuge | Individual- verkehr (Rad und Fuß) | Flug- und Schiffverkehr | |
Rechtsgrundlage: Bereitstellung statischer Daten | DelVO (EU) 2017/1926; PBefG | DelVO (EU) 2017/1926 | DelVO (EU) 2017/1926; PBefG | DelVO (EU) 2017/1926; PBefG | DelVO (EU) 2017/1926 | DelVO (EU) 2015/962 | DelVO (EU) 885/2013 | DelVO (EU) 2017/1926 | Flug: Schiff: |
Rechtsgrundlage: | PBefG | EU-Fahrgast- rechte-VO | PBefG | PBefG | – | DelVO (EU) 2015/962; DelVO (EU) 886/2013 | DelVO (EU) 886/2013 | – |
dargestellt nach BMDV
Was sind statische und dynamische Daten?
Statische Daten sind unveränderliche Informationen. Das können beispielsweise die Linienfahrpläne des ÖPNV sein. Dynamische Daten dagegen werden in Echtzeit zum Zeitpunkt der Anfrage ermittelt. Diese Anfrage kann z.B. minütlich erfolgen und aus den Bussen des ÖPNV selbst stammen. Berücksichtigt werden dabei beispielsweise auch Sperrungen, Verspätungen oder Ausfälle. Die Information über die tatsächliche Abfahrt des Busses liefern also dynamische Daten, die planmäßige Fahrplanauskunft stammt von statischen Daten.
MobiData BW®
Zentraler Zugangspunkt des Landes
Als zentralen Zugangspunkt für Mobilitätsdaten im Land Baden-Württemberg hat die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH im Auftrag des Landes die Plattform MobiData BW® ins Leben gerufen. MobiData BW® übernimmt die Bündelungs- und Veröffentlichungsfunktionen für Mobilitätsdaten im Rahmen der Bereitstellungspflicht des PBefG. Die bereitzustellenden Daten werden von MobiData BW® an den nationalen Zugangspunkt, die Mobilithek des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, weitergeleitet. Die Mobilithek setzt die Anforderungen aus den delegierten Verordnungen zur europäischen IVS-Richtlinie sowie des novellierten Personenbeförderungsgesetzes um.
Open-Data-Plattform
MobiData BW® ist das Serviceportal für Daten und digitale Dienste rund um Mobilität in Baden-Württemberg. Nach dem Open-Data-Gedanken stellt MobiData BW® verschiedene landesweite Datensätze für alle nachhaltigen Mobilitätsangebote wie etwa ÖPNV, Carsharing, Radverkehr, Park + Ride, Bike + Ride sowie Elektro-Ladeinfrastruktur über offene Schnittstellen bereit. Diese stehen Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Forschung und der Privatwirtschaft zur Verfügung.
Näheres zu den Profilen der gebündelten Datensätze, zu Formaten und Schnittstellen für den Datenimport erfahren Sie in den Factsheets.
Förderung zur Erschließung offener Mobilitätsdaten
Das Land Baden-Württemberg möchte Anwendungen zur Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen voranbringen und fördert deshalb gezielt die Erschließung offener Mobilitätsdaten über MobiData BW® auf kommunaler Ebene. Durch die Förderung sollen die digital erschlossenen Datenbestände erweitert, Daten zusammengeführt und offengelegt werden. Bislang wurden drei Förderaufrufe veröffentlicht.
Die Antragsprüfung sowie die Bewilligung der Förderung erfolgt durch das jeweils zuständige Regierungspräsidium. Zur Prüfung technischer Aspekte ziehen die Regierungspräsidien die NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH hinzu.