Integriertes Rheinprogramm (IRP)
Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Vorhaben des Landes Baden-Württemberg, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume umfasst. Es geht auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland zurück.
Durch den Bau der Staustufen am Oberrhein zwischen Märkt und Iffezheim sind natürliche Auen und damit Überflutungsflächen verloren gegangen. Dies hat dazu geführt, dass bei großen Hochwasserereignissen am Rhein unterhalb von Iffezheim die akute Gefahr der Überströmung von Dämmen und von Dammbrüchen besteht. Der Schaden wäre beträchtlich.
Um diese Hochwassergefahr zu reduzieren, sollen Flächen, die vor dem Staustufenbau noch überflutet waren, wieder zurückgewonnen werden. Unser Ziel ist es, diese ehemaligen Überflutungsflächen wieder für den Hochwasserschutz zu aktivieren (Rahmenkonzept I) und die Erhaltung bzw. Entwicklung naturnaher Auen zu bewirken (Rahmenkonzept II).
Finanziert wird das Integrierte Rheinprogramm durch das Land Baden-Württemberg und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Die Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe sind für seine Umsetzung verantwortlich. Seit 2015 sind die in Planung bzw. im Bau befindlichen Hochwasserrückhalteräume zudem Teil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes des Bundes. Im Rahmen dieses Programmes werden prioritäre, überregional wirksame Hochwasserschutzprojekte durch finanzielle Förderung unterstützt.
Hochwasserschutz und lebendige Auen - das IRP erklärt in Videos
In einem SWR-Beitrag der Reihe "natürlich!" erklären die Fachleute des Integrierten Rheinprogramms, wie die Rheinauen beim Hochwasserschutz helfen sollen und welche Rolle ökologische Flutungen dabei einnehmen.
Die zentralen Ziele des Integrierten Rheinprogramms erklären wir im Beitrag von Baden TV Süd.
YouTube-Video über das IRP:
Der Weg zum IRP
Versailler Vertrag
Frankreich erhält das Recht durch die Wasserkraft des Rheins Energie zu gewinnen.
Ausbau des Oberrheins
Zwischen Basel und Iffezheim werden 10 Staustufen gebaut. Dadurch findet ein großflächiger Aueverlust statt. Die Hochwassergefahr unterhalb der ausgebauten Strecke ab Iffezheim erhöht sich beträchtlich.
Internationale Hochwasserstudienkommission für den Rhein
Die Auswirkungen des Oberrheinausbaus werden untersucht. Die Kommission kommt zum Ergebnis, dass die Wiederherstellung der Hochwassersicherheit wie sie vor dem Ausbau bestand notwendig ist.
Deutsch-französische Vereinbarung über den Ausbau des Rheins
In dieser Vereinbarung zwischen der Republik Frankreich und der BRD werden Maßnahmen aufgeführt, die zu diesem Zeitpunkt für die Hochwassersicherheit für erforderlich gehalten werden.
Beschluss der Landesregierung zur Entwicklung des Rahmenkonzeptes zum Integrierten Rheinprogramm
Es wird erkannt, dass ökologische Belange stärker berücksichtigt werden müssen und die Standorte, die in der deutsch-französischen Vereinbarung vorgesehen waren, nicht ausreichen werden. Die Landesregierung Baden-Württemberg gibt deshalb den Auftrag an das damalige Umweltministerium ein Rahmenkonzept zu erstellen.
Zustimmung der Landesregierung Baden-Württemberg zum Rahmenkonzept
Die Landesregierung stimmt dem Rahmenkonzept zu. Das Rahmenkonzept verfolgt die Ziele: Wiederherstellung des Hochwasserschutzes wie er vor dem Oberrheinausbau bestand und Renaturierung der Oberrheinauen.
Erneuter einstimmiger Beschluss des Landtags zu den 13 Standorten des Integrierten Rheinprogramms
Erneute Zustimmung des Kabinetts zum IRP