Weil-Breisach
Der Rückhalteraum (tiefergelegtes Rheinvorland) wird im Westen vom Rhein und im Osten von einem neu errichteten, hochliegenden Randweg begrenzt.
Er beginnt im Süden bei Märkt an der Kandermündung und endet an der Karpfenhodschlut südlich von Breisach.
Für die Gesamtemaßnahme liegt ein positiver Raumordnungsbeschluss vor.
Der Rückhalteraum ist in vier Planfeststellungsabschnitte unterteilt:
Abschnitt I - Planfeststellungsbeschluss vom 28. Mai 2008: aktuell im Bau
Abschnitt II - zurückgestellt (gem. Raumordnungsbeschluss v. 21. Oktober 2002)
Abschnitt III - Planfeststellungsbeschluss vom 19. März 2013: aktuell im Bau
Abschnitt IV - Prüfung von Planungsalternativen im Zuge der Vorbereitung der Genehmigungsplanung
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Kontakt
Regierungspräsidium Freiburg, Integriertes Rheinprogramm (Referat 53.3)
Projektgruppe Freiburg
N.N.
0761 208-4256
Teilabschnitt I
Anke Kollmer
0761 208-4279
anke.kollmer@rpf.bwl.de
Teilabschnitt II
N.N.
0761 208-0
Teilabschnitt III
Lario Tarnawiecki Waitkuwait
0761 208-4297
lario.tarnawieckiwaitkuwait@rpf.bwl.de
Teilabschnitt IV
Konstantin Radkovsky
0761 208-4295
konstantin.radkovsky@rpf.bwl.de
Aktuelles
Bauarbeiten im Rückhalteraum
Aufgrund von Kampfmittelräumungsarbeiten ist der Randweg auf Höhe Zienken (siehe Skizze) zeitweise nicht begehbar. Die Sperrung findet nur während der aktiven Arbeiten statt und wird i.d.R. abends und an den Wochenenden wieder freigegeben.
Informationen zu den einzelnen Planfeststellungsabschnitten
- Weil-Breisach - Abschnitt I
- Weil-Breisach - Abschnitt II
- Weil-Breisach - Abschnitt III
- Weil-Breisach - Abschnitt IV
Weil-Breisach - Abschnitt I
Mit dem Abschnitt zwischen Märkt und Kleinkems wurde der erste und südlichste der vier Planfeststellungsabschnitte des Rückhalteraums Weil-Breisach im Herbst 2020 fertiggestellt. Mit der Tieferlegung (Auskiesung) der Flächen wurde in diesem Abschnitt neuer Naturraum für den Hochwasserschutz geschaffen. Welche Maßnahmen im Detail wo umgesetzt wurden, können Sie im INFOblatt 4 nachlesen.
Weil-Breisach - Abschnitt II
Abschnitt II wird gemäß des Raumordnungsbeschlusses vom 21. Oktober 2002 bis auf Weiteres zurückgestellt.
Weil-Breisach - Abschnitt III
Mit einem Spatenstich wurde der Baubeginn des Abschnittes III im Herbst 2014 gefeiert. Der Abschnitt III befindet sich nahezu vollständig auf Gemarkung der Stadt Neuenburg am Rhein (Übersichtskarte). Er besteht aus insgesamt acht Teilflächen, in denen das vorhandene Gelände sieben bis zehn Meter tief abgegraben wird. Zusätzlich wird der Baggersee Steinenstadt an den Hochwasserrückhalteraum angebunden. Dadurch entsteht auf einer Fläche von etwa 182 Hektar ein Rückhaltevolumen von 7,8 Mio. Kubikmeter Hochwasser.
Wie die Tieferlegung umgesetzt wird, können Sie im INFOblatt 3 nachlesen.
Die erste, bereits 2015 fertiggestellte Teilfläche sind die IRP-Rheingärten der Stadt Neuenburg. Diese rheinnahe Freizeitanlage besteht aus vielfältigen gestalterischen Elementen wie Liegewiesen, Sitzstufen, einer Freilichtbühne sowie einer Aussichtsplattform. Damit wurden die mit der Umsetzung der Gesamtmaßnahme baubedingten Beeinträchtigungen der Erholung für den Abschnitt III konzentriert ausgeglichen.
Weil-Breisach - Abschnitt IV
Nach Abschluss umfangreicher hydraulischer und naturschutzfachlicher Untersuchungen durch das Regierungspräsidium Freiburg (RP) steht das Ergebnis der Alternativenprüfung für den Abschnitt IV des Hochwasserrückhalteraumes Weil-Breisach fest. Demnach wird in diesem Abschnitt bei Hartheim eine kombinierte Lösung angestrebt: Im nördlichen Bereich auf Gemarkungen Hartheim und Breisach wird die Furtenlösung umgesetzt, im südlichen Bereich auf Gemarkung Neuenburg wird die Tieferlegung von zwei Teilflächen weiterverfolgt.
Die Furtenlösung sieht vor, dass durch geringfügige Geländeanpassungen in Form von Furten und Verwallungen entlang des Leinpfads im Hochwasserfall Wasser in das dahinterliegende bestehende Gelände zwischen Bremgarten und Grezhausen geleitet wird. Diese Form der Hochwasserrückhaltung ist aufgrund der besonderen topographischen sowie geographischen Lage ein Alleinstellungsmerkmal des nördlichen Abschnitt IV. Das Gelände in diesem Rheinabschnitt zeichnet sich dadurch aus, dass die Breite des Rheinwaldes zwischen Rhein und Autobahn großflächige Überflutung von Flächen zulässt. Gleichzeitig entstehen durch das bestehende Geländeniveau nur sehr geringe Überflutungshöhen im Hochwasserfall.
Die hydraulischen Berechnungsergebnisse der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zeigten, dass durch beide untersuchten Ausführungsalternativen für den Abschnitt IV im Verbund mit den vorhandenen und geplanten deutsch-französischen Hochwasserrückhaltemaßnahmen die Hochwasserscheitel des Rheins ausreichend abgemindert werden können.
Anschließend durchgeführte ökologische Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die Furtenlösung aufgrund der deutlich kleineren baulichen Eingriffsfläche zu einer geringeren Beeinträchtigung der Natur führt. Daher ist die Furtenlösung bei gleicher Wirkung zu bevorzugen.