Ablauf der Maßnahmenkonzeption
Für die G. I. O. werden zunächst Rahmenplanungen auf der Ebene der Betrachtungsräume zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit erstellt. Dabei sind die bisherigen Ergebnisse der landesweiten Untersuchungen der Entwicklungspotenziale zu berücksichtigen.
Für jeden Betrachtungsraum wird eine Maßnahmenkonzeption entwickelt. Darin werden sowohl die zu entwickelnden / umzugestaltenden Gewässerabschnitte räumlich konkretisiert als auch entsprechende Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zugeordnet.
In diesen Maßnahmenkonzeptionen werden – soweit möglich – das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept berücksichtigt. Wenn es Hinweise auf potenzielle Besiedelungsquellen im Betrachtungsraum gibt, werden diese in die Maßnahmenplanung aufgenommen, damit die ökologische Funktionsfähigkeit des gesamten Gewässerabschnittes verbessert wird.
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Für die Maßnahmenkonzeption lassen sich bestimmte Prinzipien aus den Erkenntnissen zum Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept ableiten:
- Maßnahmenabschnitte bzw. Bereiche, in denen eine entsprechende Aufwertung der Gewässerstruktur vorgesehen ist, sollten mindestens eine Länge von 500 m haben, besser mehr.
- Soweit in einem Betrachtungsraum potenzielle Besiedlungsquellen vorhanden sind, die vor Ort verifiziert werden konnten, sollten Maßnahmen zur Nutzung der Strahlwirkungen (in einer Entfernung von < 1.000 m) angelegt werden.
Liegen in einem Betrachtungsraum Besiedlungsquellen und Aufwertungsstrecken vor, die durch nicht durchwanderbare Gewässerabschnitte ökologisch getrennt sind, sollen diese Gewässerabschnitte mindestens auf die Qualität von Verbindungsstrecken aufgewertet werden.
Sogenannte Trittsteine können gezielt eingesetzt werden, um die bereits vorhandenen oder auch angestrebten Wirkungen der (potenziellen) Besiedlungsquellen zu verlängern oder auch um Gewässerstrecken, die keine Umgestaltung im Sinne einer neuen potenziellen Besiedlungsquelle zulassen, zu überbrücken. Trittsteine sollten mindestens 100 m lang sein und benötigen dabei immer einen räumlichen Zusammenhang zu einer potenziellen Besiedlungsquelle mit einer Entfernung von < 1.000 m.
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Die Maßnahmenkonzeption sollte explizit die für eine Besiedlung mit Makrozoobenthos als relevant erkannten Einzelparameter der Gewässerstruktur einbeziehen sowie die qualitativen Anforderungen der Fisch-Fokusarten berücksichtigen.
Für Gewässerabschnitte bzw. Betrachtungsräume, in denen es große Bereiche mit Restriktionen im Hinblick auf die morphologische Entwicklung gibt, sollte zunächst geprüft werden, ob trotz Restriktionen leitbildorientierte Maßnahmen umsetzbar sind. Ergänzend, insbesondere wenn leitbildorientierte Maßnahmen nicht umsetzbar sind, wird ein alternativer Ansatz unter besonderer Berücksichtigung der potenziell heimischen Fischfauna aufgezeigt.
Hierbei wird ausgehend von der potenziell natürlichen Fischfauna (Referenz-Fischzönosen) anhand der Habitatanforderungen ausgewählter Fischarten (Fokusarten) ein Planungsverfahren abgeleitet. Damit können alle für die gewässertypische Fischfauna notwendigen Schlüsselhabitate hinsichtlich Qualität, Quantität und funktional geeigneter räumlicher Anordnung im Gewässer geschaffen werden. Die entsprechende Methode ist in der Handreichung „Fischökologisch funktionsfähige Strukturen in Fließgewässern“ beschrieben.