Waage vor blauem Hintergrund

Ausgleichstock

Was wird gefördert?

Der Ausgleichstock dient der Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden durch Bedarfszuweisungen bei der Schaffung notwendiger kommunaler Einrichtungen und der Milderung besonderer Belastungen einzelner Gemeinden, soweit sie eine unbillige Härte bedeuten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinden, Kommunalverbände

Wann ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist schriftlich mit allen Unterlagen bis spätestens 1. Februar des Jahres, in dem die Maßnahme begonnen werden soll, bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Große Kreisstädte stellen den Antrag direkt beim dem für sie zuständigen Regierungspräsidium.

Wir bitten zu beachten:

Der Antrag kann gem. Nr. 6.1 VwV-Ausgleichstock grundsätzlich erst dann gestellt werden, wenn die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt worden ist.

Zur Erleichterung der späteren Antragsprüfung sollten im Vorfeld der Antragstellung auftretende Fragen zwischen dem Regierungspräsidium und der Gemeinde - ggf. unter Beteiligung der Rechtsaufsichtsbehörde - frühzeitig geklärt werden.

Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

  1. Die zur Beurteilung der Maßnahme und ihrer Finanzierung erforderlichen Unterlagen:
    • Baubeschreibung - Erläuterungsbericht
    • Entwurfsplanung - Baugesuch - Freiflächenplanung
    • Ausgabenberechnung - Kostenberechnung
    • Bauzeitplan
    • Folgekostenberechnung
    • ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnung
  2. Der Haushaltsplan einschließlich der Anlagen der VwV Produkt- und Kontenrahmen sowie Finanzplan mit Investitionsprogramm
  3. Festgestellter Jahresabschluss des zweitvorangegangenen Jahres
  4. Ein Kurzüberblick über das Ergebnis der Jahresrechnung des drittvorangegangenen Jahres (Stand der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses, Stand der Verschuldung - ohne noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen) sowie Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel - unter Darstellung der Berechnungsgrundlagen
  5. Eine Berechnung über die Gesamtschuldendienstbelastung bei Umrechnung der Kreditverpflichtungen in Annuitäten mit einer Laufzeit von 20 Jahren.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 14

Geschäftsstelle Ausgleichstock
0711 904-11401
ausgleichstock@rps.bwl.de

Marlene Pfeiffer
0711 904-11420
marlene.pfeiffer@rps.bwl.de

Markus Klein
0711 904-11422
markus.klein@rps.bwl.de

Jan-Phillip Saur
0711 904-11423
jan-phillip.saur@rps.bwl.de


Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 14

Geschäftsstelle Ausgleichstock
ausgleichstock@rpk.bwl.de

Karin Schäfer
0721 926-3241
karin.schaefer@rpk.bwl.de

Benjamin Majer
0721 926-2154
benjamin.majer@rpk.bwl.de

Kristofer Böhm
0721 926-2117
kristofer.boehm@rpk.bwl.de


Regierungspräsidium Freiburg

Referat 14

Matthias Mahler
0761-208-1058
matthias.mahler@rpf.bwl.de

Ute Krause
0761 208-1085
ute.krause@rpf.bwl.de

Benedikt Graf
0761 208-1053
benedikt.graf@rpf.bwl.de


Regierungspräsidium Tübingen

Referat 14

Rainer Keppler
07071 757-3301
rainer.keppler@rpt.bwl.de

Das zuständige Regierungspräsidium kann im Einzelfall, wenn es für die Prüfung des Antrags erforderlich ist, weitere Unterlagen (z. B. Gutachten) anfordern.