VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen
Was wird gefördert?
Zuweisungen und Investitionszuweisungen zur Förderung des Feuerwesens an Gemeinden und Gemeindeverbände nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (ZFeuVwV).
Zielsetzung:
Finanzielle Unterstützung der Kommunen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren.
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Monika Bothe-Zaiß
0711 904-11623
monika.bothe-zaiss@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Birgit Pellinghoff
0721 926-3457
birgit.pellinghoff@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Christoph Glaisner
0761 208-4910
christoph.glaisner@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Siegfried Hollstein
07071 757-3054
siegfried.hollstein@rpt.bwl.de

Weitere Informationen
Die ZFeuVwV (Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen) wurde am 21.08.2024 neu gefasst und im Gemeinsamen Amtsblatt vom 25.09.2024 auf Seite 651 ff bekannt gemacht. Sie trat zum 01.01.2025 in Kraft. Alle erforderlichen Dokumente zur ZFeuVwV 2025 finden Sie auf den Internetseiten der Landesfeuerwehrschule zum Download.
Verwaltungsvorschriften - Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg