Feuerwehrschlauch, im Hintergrund ein Feuerwehrauto

VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen

Was wird gefördert?

Zuweisungen und Investitionszuweisungen zur Förderung des Feuerwesens an Gemeinden und Gemeindeverbände nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu).

 

Zielsetzung:

Finanzielle Unterstützung der Kommunen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 16

Monika Bothe-Zaiß
0711 904-11623
monika.bothe-zaiss@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 16

Birgit Pellinghoff
0721 926-3457
birgit.pellinghoff@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 16

Christoph Glaisner
0761 208-4910
christoph.glaisner@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 16

Siegfried Hollstein
07071 757-3054
siegfried.hollstein@rpt.bwl.de

Im Hintergrund ein Handy, im Vordergrund eine Zeile zur Eintragung einer Homepage

Weitere Informationen

Die VwV-Z-Feu (Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen) wurde am 11.12.2017 neu gefasst und im Gemeinsamen Amtsblatt vom 29.12.2017 auf Seite 637 ff bekannt gemacht. Sie trat zum 01.01.2018 in Kraft. Alle erforderlichen Dokumente zur VwV-Z-Feu 2018 finden Sie auf den Internetseiten der Landesfeuerwehrschule zum Download.

Fahrzeugbeschaffung - Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg (lfs-bw.de)