VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen
Was wird gefördert?
Zuweisungen und Investitionszuweisungen zur Förderung des Feuerwesens an Gemeinden und Gemeindeverbände nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu).
Zielsetzung:
Finanzielle Unterstützung der Kommunen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren.
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Monika Bothe-Zaiß
0711 904-11623
monika.bothe-zaiss@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Birgit Pellinghoff
0721 926-3457
birgit.pellinghoff@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Christoph Glaisner
0761 208-4910
christoph.glaisner@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Siegfried Hollstein
07071 757-3054
siegfried.hollstein@rpt.bwl.de
Weitere Informationen
Die VwV-Z-Feu (Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen) wurde am 11.12.2017 neu gefasst und im Gemeinsamen Amtsblatt vom 29.12.2017 auf Seite 637 ff bekannt gemacht. Sie trat zum 01.01.2018 in Kraft. Alle erforderlichen Dokumente zur VwV-Z-Feu 2018 finden Sie auf den Internetseiten der Landesfeuerwehrschule zum Download.
Fahrzeugbeschaffung - Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg (lfs-bw.de)