Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG
Für die Beantragung einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG beim Finanzamt können Sie bei den jeweils dafür zuständigen Stellen einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt stellen.