Umsatzsteuerbefreiung (UStG)
Bescheinigung nach § 4 UStG
Zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG können Sie auf Antrag bei den jeweils dafür zuständigen Stellen eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten.
Zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG können Sie auf Antrag bei den jeweils dafür zuständigen Stellen eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten.
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