Symbolbild Umsatzsteuer

Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG

Für die Beantragung einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG beim Finanzamt können Sie bei den jeweils dafür zuständigen Stellen einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt stellen.

Schüler hatlen Daumen hoch

Bescheinigungen für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG

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Gitarrenspieler

Bescheinigungen für Künstlerinnen und Künstler nach § 4 Nr. 20 a) UStG

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Junge Menschen im Workshop, die Teamerin steht am Board

Bescheinigungen für berufliche Bildungsmaßnahmen nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG

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