Schüler hatlen Daumen hoch

Kultusbereich (§ 4 Nr. 21 a) bb) UStG)

Bescheinigungen für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.

Zur Vorlage beim Finanzamt kann beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium – Referat 71 – eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragt werden, wenn Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, befreit werden sollen (§ 4 Nr. 21 a) bb) UStG).

Somit sind wir zuständig für Schulen bzw. Einrichtungen, die Kurse und Leistungen in Form von Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung erbringen.

Dies können z. B. sein:

  • Nachhilfeeinrichtungen
  • Ballettschulen für Kinder und Jugendliche, die z. B. auf die Aufnahmeprüfung der John-Cranko-Schule, bzw. auf einen tänzerischen Beruf, vorbereiten
  • Einrichtungen, die für Lehrkräfte oder sozialpädagogische Fachkräfte Kurse zur beruflichen Aus-/Fort- oder Weiterbildung anbieten
  • Sprachinstitute

Im Bereich der beruflichen Bildungsmaßnahmen gibt es eine landesweite Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Freiburg: Referat 22 ist zuständig für gewerbliche Berufe, Referat 23 für heil- und sozialberufliche Tätigkeiten (siehe berufliche Bildungsmaßnahmen).“

Bitte beachten:

Grundsätzlich nicht bescheinigungsfähig sind:

  • Sportschulen (z.B. Schwimmschulen, Kampfsport-/ Kampfkunstschulen, Tennisschulen, Fußballschulen)
  • Präventionstrainer und Persönlichkeitstrainer

Selbstständige Dozentinnen/Dozenten/Lehrbeauftragte o.ä., die auf Basis einer Honorarvereinbarung für o.g. Einrichtungen tätig sind, sind selbst nicht antragsberechtigt, sondern ausschließlich die Einrichtungen selbst, wenn diese entsprechende Leistungen erbringen.

Gesetzlich befreit, d. h. ohne Bescheinigungserfordernis, ist Schul- und Hochschulunterricht, der von Privatlehrern erteilt wird gemäß § 4 Nr. 21 c) UStG. Wir empfehlen, sich bzgl. einer möglichen Steuerbegünstigung entsprechender Umsätze rechtzeitig über Ihre Steuerberatung oder unmittelbar selbst mit dem für Sie zuständigen Finanzamt abzustimmen. Den Regierungspräsidien kommt hier keine Auskunfts- und Beratungspflicht zu.

Für die Erteilung von Bescheinigungen für Musik-/Gesangsschulen und Privatmusikerzieher sind die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter, Stadtkreise, Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 Landesverwaltungsgesetz) gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 3 ZVO zuständig.

Ihren Antrag richten Sie bitte an das Referat 71 des Regierungspräsidiums, in dessen Regierungsbezirk sich der Firmensitz der Bildungseinrichtung befindet.

Für die Ausstellung der Bescheinigung ist nach der Gebührenverordnung Kultusministerium eine Verwaltungsgebühr von derzeit bis zu 250 Euro festzusetzen. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrages ist – je nach Verfahrensstand – eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

Die Entscheidung darüber, ob eine Umsatzsteuerbefreiung gewährt wird, trifft das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 71
Stadtkreis Stuttgart
Julia Heltner

0711 904-17056
julia.heltner@rps.bwl.de

Landkreise Main-Tauber-Kreis, Hohenlohekreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Schwäbisch Hall
Sabine Zeidler

0711 904-17153
(Mo./Di.ganztägig sowie Mi. vormittags)
sabine.zeidler@rps.bwl.de

Julia Hahn
Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heilbronn, Heidenheim und Ludwigsburg

0711 904-17146
julia.hahn@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 71
Manuela Haut
0721 926-4656
manuela.haut@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 71
Cornelia Wagner
0761 208-6082
cornelia.wagner@rpf.bwl.de
Montag und Donnerstag ganztags
Mittwoch vormittags

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 71
Thomas Mair
(außer Nachhilfe und Sprachschulen)
07071 757-177336
thomas.mair@rpt.bwl.de

Claudia Aberle
(Nachhilfe und Sprachschulen)
07071 757-2054
claudia.aberle@rpt.bwl.de