Lachende Schulkinder haben Spaß

Ganztagsschule

Metallkugeln verschiedener Größe in Balance
Frau füllt einen Antrag aus
Mutter und Sohn auf dem Weg in das Schulgebäude

Pädagogisches Konzept

Ganztagsschulen bieten Kindern und Jugendlichen einen Lern- und Lebensort, an dem sie eine Möglichkeit finden, individuell gefördert, aber auch gefordert zu werden. Durch die Einbindung verschiedener Akteure wird für die Kinder ein Angebot geschaffen, um neue Freizeitaktivitäten kennenzulernen und in der Gemeinschaft stark zu werden.

Ausgehend vom pädagogischen Konzept der Schule wird eine Rhythmisierung eingeführt, die sich am Schüler orientiert und durch organisatorische und strukturelle Bedingungen gestützt wird. Ganztagsschulen verbinden an drei oder vier Tagen der Woche mit sieben oder acht Zeitstunden in einer rhythmisierten Tagesstruktur Unterricht, Übungsphasen und Förderzeiten, Bildungszeiten, Aktivpausen und Kreativzeiten zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit.

Ganztagsschulen nach Landeskonzeption

Ziel des Ganztagsprogramms „Ausbau und Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg“, das am 20. Feb. 2006 beschlossen wurde, ist ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Netz an Ganztagsschulen im Land. Die Einrichtung eines Ganztagsbetriebes erfolgt an allgemeinbildenden Schulen in der Grundstufe und in der Sekundarstufe 1 der weiterführenden Schulen.;

Ganztagsschulen nach neuer Konzeption

Ziel dieses Ganztagskonzeptes, das nur für Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen gilt, ist die Implementation eines rhythmisierten Ganztagsbetriebes an drei oder vier Tagen. Diese Konzeption, die ab dem Schuljahr 2014/2015 gültig ist, kann in verbindlicher oder in einer Wahlform angeboten werden. Die verbindliche Form umfasst ein Konzept, bei dem alle Kinder am Ganztagsangebot teilnehmen, die Wahlform lässt dies offen. Zur Rahmengestaltung gibt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Eckpunkte vor, die bei der Entscheidung für den Ganztagsbetrieb berücksichtigt werden müssen. Anträge werden jährlich zum 1. November beim staatlichen Schulamt eingereicht.;

Die Voraussetzungen für eine Antragsstellung umfassen neben der schriftlichen Zustimmung des Schulträgers, der Übernahmeerklärung der Sach- und Personalkosten der Mittagspause und der Schulkonferenz auch ein ausführliches pädagogisches Konzept. Zentrale Elemente des Konzepts sind ein rhythmisierter Ganztagsbetrieb und die Einbeziehung der außerschulischen Partner. Anforderungen werden im Antragsformular ersichtlich.Das Landesinstitut für Schulentwicklung unterstützt die Schulen in der Planung einer Ganztagsschule, aber auch in der Weiterentwickelung durch einen Leitfaden.Die regionale Serviceagentur "Ganztägig lernen" Baden-Württemberg ist ein bedarfsorientiertes Unterstützungssystem für Schulen, die ganztägige Bildungsangebote entwickeln, ausbauen und qualitativ verbessern möchten.

Dokumente und Links

Das Kultusportal zum Ganztagsschulprogramm
Das Kultusportal zum Konzept der Ganztagsschule
Anträge
Serviceagentur "Ganztägig lernen"


Antrag

In der der folgenden Übersicht findet sich die charakteristischen Merkmale. Weitere Informationen erhalten Sie auf ganztagsschule-bw.de.

​Angebotsform

Konzeption​

Erstantragsformular​

Erweiterungsantrag​

Gebundene Ganztagsschule

nach Landeskonzeption 2006

​Für alle Schüler/innen verpflichtende Teilnahme an den Angeboten​Eine Sekundarschule möchte einen ersten Antrag auf die Einrichtung eines Ganztagsangebotes mit verpflichtender Teilnahme einbringen.  

Abgabefrist 1. Nov.

Das Ganztagsangebot soll ausgeweitet werden, bzw. es haben sich mehr Kinder angemeldet, wodurch weitere Ganztagsklassen hinzukommen.

Teilgebundene Ganztagsschule

nach Landeskonzeption 2006

Für einen Teil der Schüler/innen verpflichtende Teilnahme an ausgewählten Angeboten

Eine Sekundarschule möchte einen ersten Antrag auf die Einrichtung eines Ganztagsangebotes mit verpflichtender Teilnahme einbringen.
Abgabefrist 1. Nov.

Das Ganztagsangebot soll ausgeweitet werden, bzw. es haben sich mehr Kinderangemeldet, wodurch weitere Ganztagsklassen hinzukommen.

Offene Ganztagsschule

nach Landeskonzeption 2006

​Umfassende Wahlfreiheit zur Teilnahme für alle Schüler/innen​Eine Sekundarschule möchte einen ersten Antrag auf die Einrichtung eines Ganztagsangebotes mit freiwilliger Teilnahme einbringen.

Abgabefrist 1. Nov.

Das Ganztagsangebot soll ausgeweitet werden, bzw. es haben sich mehr Kinderangemeldet, wodurch weitere Ganztagsklassen hinzukommen.

Raumprogramm

Ihre Schule soll Ganztagsschule werden? Und Sie haben noch Fragen dazu? Hier unsere FAQs:

Der Raumbedarf richtet sich nach dem pädagogischen Konzept der Schule, der Zahl der Schüler, die am Ganztagsbetrieb teilnehmen, und den örtlichen Verhältnissen. Es können Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, Freizeit- und Lehrerbereich notwendig werden. Welche Räume erforderlich sind, legt das Regierungspräsidium nach einem Soll-/Ist-Vergleich fest. 

In der Regel kann eine Fläche von 0,5 m² pro Schüler für den Speisesaal und eine Küche mit 30 bis 42 m² anerkannt werden. Bei größeren Schulen wird ein Mehrschichtbetrieb vorausgesetzt. Der Küchenbereich kann bis 72 m² groß sein. 

Förderfähig sind Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Sonderschulen. 

In der Regel wird zu dem zuschussfähigen Bauaufwand ein Zuschuss von 33 % gewährt. Dieser Fördersatz erhöht sich, wenn mehr als 10 v. H der Schüler, die die betreffende Schule besuchen, außerhalb der Schulträgergemeinde wohnen. Bei privaten Schulen beträgt der Zuschuss 37 %.

Antragsformulare und Hinweise zum Verfahren können Sie hier herunterladen.

Das Bild zeigt das Regierungspräsidium mit Hofansicht und umlaufenden Gebäuden

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 71
(Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen)

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 71
(Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen, Disziplinarangelegenheiten)

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 71
(Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen, Disziplinarangelegenheiten) 

Referat 74
(Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen) und Gymnasien

Simone Baur
07071 757- 2117
07071 757- 2009
simone.baur@rpt.bwl.de

Referat 76
(Berufliche Schulen)

Annemarie Müller-Kirsch
07071 757-2039
Annemarie.MuellerKirsch@rpt.bwl.de

Ein Dienstgebäude des Regierungspräsidiums

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 74
(Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen)

Carlo Fleig
0761 208-6045
Carlo.Fleig@rpf.bwl.de

Tanja Mitsch
0761 208-6048
Tanja.Mitsch@rpf.bwl.de