Aufnahme eines verkäuflichen Kulturdenkmals in den Objekt-Katalog des Regierungsbezirks Freiburg
Das Regierungspräsidium nimmt keinerlei Einfluss auf die Kaufverhandlungen. Diese bleiben ausschließlich den Interessenten und Eigentümern überlassen. Bei einem Verkauf des Objekts wird das Regierungspräsidium Freiburg hierüber informiert.