Aufnahme eines verkäuflichen Kulturdenkmals in den Objekt-Katalog des Regierungsbezirk Stuttgart

Das Regierungspräsidium nimmt keinerlei Einfluss auf die Kaufverhandlungen. Diese bleiben ausschließlich den Interessenten und Eigentümern überlassen. Falls das Objekt veräußert wird, ist das Regierungspräsidium durch den Verkäufer davon in Kenntnis zu setzen.

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