Elektrofischerei
Unter Anwendung des elektrischen Stromes (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der Fischereibehörde gefischt werden. Mit Impulsstrom darf nur gefischt werden, wenn dies von der Fischereibehörde ausdrücklich zugelassen ist. Die Verwendung von Wechselstrom ist verboten. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden für fischereiliche Hegemaßnahmen, zum Aalfang, zum Fang von Laichfischen und für Untersuchungs- und Lehrzwecke.
Weitere Informationen zur Eektrofischerei finden Sie in der Landesfischereiverordnung (LFischVO)
Elektrofischerei: Informationen des RP Stuttgarts
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Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei | 43 KB | |
Hinweise zum Ausfüllen des Protokolls Elektrofischerei | 599 KB | |
Merkblatt Elektrofischerei | 34 KB | |
Protokoll Elektrofischerei | xlsm | 457 KB |
Elektrofischerei: Informationen des RP Karlsruhe
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Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei | 518 KB | |
Merkblatt Elektrofischerei | 34 KB |
Elektrofischerei: Informationen des RP Freiburgs
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Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei | 131 KB | |
Merkblatt Elektrofischerei | 687 KB | |
Protokollblatt über eine Elektrobefischung | 327 KB |
Elektrofischerei: Informationen des RP Tübingen
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Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei | 174 KB | |
Fangblatt für die Elektrofischerei | 326 KB | |
Merkblatt Elektrofischerei | 34 KB |