Naturnahe Gewässerentwicklung
Bäche und Flüsse sind die Lebensadern der Landschaft und übernehmen wichtige Funktionen im Wasser- und Naturhaushalt. Daher formuliert die EG-Wasserrahmenrichtlinie europaweit das Ziel des guten ökologischen und guten chemischen Zustands für die Gewässer. Um dies zu erreichen sind eine Fülle von Maßnahmen notwendig, um unsere Gewässer als Lebensraum für die hier heimische Artenvielfalt zu erhalten oder wiederherzustellen.
Auch wir Menschen profitieren von einer intakten Umwelt – nicht zuletzt dadurch, dass wir sie erleben und uns dort erholen können.
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Für den Erhalt und die Entwicklung unserer Gewässer ist der nach dem Wassergesetz zuständige „Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast“ verantwortlich. Dies umfasst sowohl den Hochwasserschutz als auch die Gewässerökologie. An den Gewässern erster Ordnung sind dies die Landesbetriebe Gewässer an den Regierungspräsidien. Für die Gewässer zweiter Ordnung sind dies die Gemeinden.