Förderung Städtebauliche Erneuerung
Was wird gefördert?
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in kommunalen Sanierungsgebieten im Rahmen der im Staatshaushaltsplan des Landes verfügbaren Mittel bzw. der in der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung) bestimmten Bundesmittel.
Zielsetzung
Durchführung und Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, durch die ein Gemeindegebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Zu den geförderten Maßnahmen zählen u. a. private und kommunale Modernisierungsmaßnahmen, die Neugestaltung des öffentlichen Raums und Verbesserungen gewerblicher Standorte.
Kontakt
Referat 22
Karin Bauer
0721 926-7579
karin.bauer@rpk.bwl.de
Marko Möhler
0721 926-4582
marko.moehler@rpk.bwl.de
Gertrud Bartelt
0721 926-7575
gertrud.bartelt@rpk.bwl.de
Beate Rösch
0721 926-7581
beate.roesch@rpk.bwl.de
Monika Biehl
0721 926-8511
monika.biehl@rpk.bwl.de
Förderprogramme
Wer kann einen Antrag stellen?
Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.