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Gesetzlicher MutterschutzPausen und Ausruhen

  • Der Arbeitgebende muss dafür sorgen, dass eine schwangere oder stillende Frau die Arbeit kurz unterbrechen kann, wenn das nötig ist.
  • Der Arbeitgebende muss dafür sorgen, dass sie sich hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.
  • Die Privatsphäre ist dabei zu berücksichtigen.

Info: Schwangere Frauen in Beruf und Ausbildung (pdf)
Technische Regeln für Arbeitsstätten: Pausen und Bereitschaftsräume (pdf)
Gesetzliche Grundlage (Mutterschutzgesetz): § 9 Abs. 3 MuSchG