Umsetzungsstand
Umsetzungsstand
Interkommunale Kooperation
Förderung
2022
Im letzten Schritt des Pilotprozesses hatten die Pilotkommunen sowie weitere am Pilotprozess Beteiligte (z.B. untere Wasserbehörden, Flussgebietsbehörden oder Biotopverbundschafter*innen) die Möglichkeit, die automatisiert erstellten Maßnahmenkonzeptionen zu plausibilisieren. Mit Hilfe der Rückmeldungen konnten Fehler in der Methode identifiziert und behoben werden. Darüber hinaus wurde deutlich, zu welchen Themen und Ergebnissen die Aufbereitung und Vermittlung der Informationen weiter ausgebaut werden müssen. Die überarbeiteten Maßnahmenkonzeptionen für die Pilotgewässer konnten im Sommer 2022 digital an die Pilotkommunen übergeben werden. Damit ist die Pilotphase der Landesstudie Gewässerökologie an Gewässern II. Ordnung abgeschlossen.
Mit dem Abschluss der Pilotphase liegen nun alle Erkenntnisse und Bausteine für eine landesweite Erstellung von Maßnahmenkonzeptionen vor. Die Erarbeitung startet im Herbst 2022 und wird ca. drei Jahre dauern. Das bedeutet aber keineswegs, dass mit der Umsetzung von bereits angedachten Revitalisierungsmaßnahmen gewartet werden muss oder laufende Projekte verzögert werden sollten. Jeder revitalisierte Gewässerkilometer hilft, den Zielen der WRRL näherzukommen. Als Grundlage für die Planungen von Maßnahmen stellt die Geschäftsstelle Gewässerökologie deshalb während der Bearbeitung in den nächsten drei Jahren auch Zwischenstände zur Verfügung.
Bitte kommen Sie bei Bedarf auf uns zu: GS.Gewaesseroekologie@rpt.bwl.de
Während der Bearbeitung der Pilotphase wurde unter anderem auch ein Scrollytelling erstellt, das erläutert, wie die Ergebnisse der Landesstudie Gewässerökologie bei der Revitalisierung von Fließgewässern helfen und von Kommunen genutzt werden können.
Das Scrollytelling finden Sie hier.
Kompaktinformation zur Landesstudie Gewässerökologie an Gewässern II. Ordnung
2021
Schritt für Schritt wurden für die Abschnitte mit strukturellem Defizit in den Pilot-Betrachtungsräumen mit Hilfe der Maßnahmenkonzeptionen geeignete Maßnahmentypen für eine Revitalisierung zugeordnet (wie z.B. Strukturverbesserung des Ufers). Dies erfolgt in einem computergestützten Prozess, der u.a. konkret zu behebende Gewässerdefizite vor Ort berücksichtigt. Auch diese Ergebnisse wurden fachlich plausibilisiert.
2020
Anhand fachlicher Kriterien wurde gemeinsam mit der Projektgruppe eine repräsentative Auswahl von Betrachtungsräumen getroffen (Pilot-Betrachtungsräume), in denen nun die Methoden für die weitere Bearbeitung entwickelt und erprobt werden. Mit Hilfe einer Defizitanalyse wurde für diese Pilot-Betrachtungsräume in der ersten Jahreshälfte 2020 die räumliche Verteilung der strukturellen Defizite in den G.II.O. ermittelt. Die Ergebnisse wurden durch Vor-Ort Begehungen sowie anhand von Gewässerfotos plausibilisiert und angepasst.
2019
Im Jahr 2019 wurde eine Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, der unteren Wasserbehörden, der Flussgebietsbehörden bei den Regierungspräsidien, der Fischereibehörden, der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH und der Geschäftsstelle Gewässerökologie eingerichtet, die das Vorgehen der Landesstudie an den Gewässern II. Ordnung begleitet. Mit diesen Vertreterinnen und Vertretern wurde die Abgrenzung der über 700 Betrachtungsräume im Gewässer-Teilnetz der WRRL sowie der weitere Bearbeitungsprozess abgestimmt.
Die Abgrenzung der Betrachtungsräume und Klassifizierung der Gewässerabschnitte wurde im Anschluss mit Unterstützung der unteren Wasserbehörden sowie der Flussgebiets- und Fischereibehörden bei den Regierungspräsidien plausibilisiert. Dabei gingen insgesamt fast 800 einzelne Rückmeldungen bei der Geschäftsstelle Gewässerökologie ein, die im weiteren Projektverlauf entsprechend berücksichtigt wurden. Für jeden Betrachtungsraum wurde auf Basis einer Gewässernetzanalyse ermittelt, wie groß das strukturelle Defizit – gemessen in Kilometern Fließgewässerstrecke – ist. Diese Ergebnisse sind in die aktuellen Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 zur Umsetzung der WRRL eingeflossen. Im Zuge der Bearbeitung dieser Entwürfe wurde dann durch die Flussgebietsbehörden der finale strukturelle Maßnahmenumfang festgelegt.