Umsetzungsstand
Umsetzungsstand
Interkommunale Kooperation
Förderung
2024
Im März 2024 konnte die viermonatige Plausibilisierungsphase der Maßnahmenbereiche abgeschlossen werden. In dieser gaben die unteren Wasserbehörden und die Flussgebietsbehörden über 2.400 Rückmeldungen und Einschätzungen zu den potenziellen Maßnahmenbereichen der Landesstudie Gewässerökologie ab. Durch deren Mithilfe und Vor-Ort-Kenntnisse konnten beispielsweise ungeeignete, trockenfallende oder bereits revitalisierte Gewässerstrecken identifiziert und als Maßnahmenbereich ausgeschlossen werden.
Nachdem alle eingegangenen Rückmeldungen gesichtet, bearbeitet und stichprobenhaft qualitätsgesichert wurden, konnten im Oktober 2024 die Ergebnisse veröffentlicht werden. Der finale Stand der im Rahmen des Landesstudie Gewässerökologie an Gewässern II. Ordnung abgegrenzten Maßnahmenbereiche steht seither auf folgender Webseite zur Verfügung:
https://massnahmenbereiche-landesstudie.de/
Über ein Informationsschreiben wurden alle Kommunen und untere Wasserbehörden darüber informiert.
Die Maßnahmenbereiche beantworten die Frage „Wo ist eine Revitalisierung aus gewässerökologischer Sicht sinnvoll?“ und können nun als Grundlage für eine Maßnahmenplanung genutzt werden.
Im Herbst 2024 startete als nächster Schritt die landesweite Erstellung der Maßnahmenkonzeptionen. Die Maßnahmenkonzeption schlägt für jeden Maßnahmenbereich erforderliche Maßnahmentypen vor und soll die Frage beantworten: „Was ist zu tun?“.
In die Maßnahmenkonzeptionen sollen auch Daten und Ergebnisse aus anderen aktuellen landesweiten Projekten mit einfließen. Darunter beispielsweise die Kulisse der Gewässerentwicklungsflächen sowie Daten aus dem Beschattungsprojekt der LUBW. Die Erarbeitung der Konzeptionen wird voraussichtlich im Jahr 2026 abgeschlossen.
2023
In Vorbereitung auf eine landesweite Erstellung von Maßnahmenkonzeptionen erfolgte die Zusammenstellung der neuesten Datengrundlagen, wie z. B. des aktuellsten Datensatzes der Gewässerstrukturkartierung und des amtlichen digitalen wasserwirtschaftlichen Gewässernetzes (AWGN).
In der darauffolgenden Defizitanalyse wurden Einzelparameter aus der Gewässerstrukturkartierung ausgewertet, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Lebensgemeinschaften der Gewässersohle haben. Mit Hilfe der Defizitanalyse konnten strukturell defizitäre Gewässerabschnitte im Fließgewässer ermittelt werden, die anschließend automatisiert zu zusammenhängenden Maßnahmenbereichen mit einer Länge zwischen ca. 500 - 1.100 m zusammengeführt wurden.
In einer Informationsveranstaltung im Herbst 2023 wurde die vorläufige Kulisse der potenziellen Maßnahmenbereiche den unteren Wasserbehörden und den Flussgebietsbehörden vorgestellt und die Plausibilisierungsphase der Maßnahmenbereiche über eine Online-Plattform eingeleitet.
2022
Im letzten Schritt des Pilotprozesses hatten die Pilotkommunen sowie weitere am Pilotprozess Beteiligte (z. B. untere Wasserbehörden, Flussgebietsbehörden oder Biotopverbundschafter*innen) die Möglichkeit, die automatisiert erstellten Maßnahmenkonzeptionen zu plausibilisieren. Mit Hilfe der Rückmeldungen konnten Fehler in der Methode identifiziert und behoben werden. Darüber hinaus wurde deutlich, zu welchen Themen und Ergebnissen die Aufbereitung und Vermittlung der Informationen weiter ausgebaut werden müssen. Die überarbeiteten Maßnahmenkonzeptionen für die Pilotgewässer konnten im Sommer 2022 digital an die Pilotkommunen übergeben werden. Damit ist die Pilotphase der Landesstudie Gewässerökologie an Gewässern II. Ordnung abgeschlossen.
Mit dem Abschluss der Pilotphase liegen nun alle Erkenntnisse und Bausteine für eine landesweite Erstellung von Maßnahmenkonzeptionen vor. Die Erarbeitung startet im Herbst 2022 und wird ca. drei Jahre dauern. Das bedeutet aber keineswegs, dass mit der Umsetzung von bereits angedachten Revitalisierungsmaßnahmen gewartet werden muss oder laufende Projekte verzögert werden sollten. Jeder revitalisierte Gewässerkilometer hilft, den Zielen der WRRL näherzukommen. Als Grundlage für die Planungen von Maßnahmen stellt die Geschäftsstelle Gewässerökologie deshalb während der Bearbeitung in den nächsten drei Jahren auch Zwischenstände zur Verfügung.
Bitte kommen Sie bei Bedarf auf uns zu: GS.Gewaesseroekologie@rpt.bwl.de
Während der Bearbeitung der Pilotphase wurde unter anderem auch ein Scrollytelling erstellt, das erläutert, wie die Ergebnisse der Landesstudie Gewässerökologie bei der Revitalisierung von Fließgewässern helfen und von Kommunen genutzt werden können.
Das Scrollytelling finden Sie hier.
Kompaktinformation zur Landesstudie Gewässerökologie an Gewässern II. Ordnung
2021
Schritt für Schritt wurden für die Abschnitte mit strukturellem Defizit in den Pilot-Betrachtungsräumen mit Hilfe der Maßnahmenkonzeptionen geeignete Maßnahmentypen für eine Revitalisierung zugeordnet (wie z.B. Strukturverbesserung des Ufers). Dies erfolgt in einem computergestützten Prozess, der u.a. konkret zu behebende Gewässerdefizite vor Ort berücksichtigt. Auch diese Ergebnisse wurden fachlich plausibilisiert.
2020
Anhand fachlicher Kriterien wurde gemeinsam mit der Projektgruppe eine repräsentative Auswahl von Betrachtungsräumen getroffen (Pilot-Betrachtungsräume), in denen nun die Methoden für die weitere Bearbeitung entwickelt und erprobt werden. Mit Hilfe einer Defizitanalyse wurde für diese Pilot-Betrachtungsräume in der ersten Jahreshälfte 2020 die räumliche Verteilung der strukturellen Defizite in den G.II.O. ermittelt. Die Ergebnisse wurden durch Vor-Ort Begehungen sowie anhand von Gewässerfotos plausibilisiert und angepasst.
2019
Im Jahr 2019 wurde eine Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, der unteren Wasserbehörden, der Flussgebietsbehörden bei den Regierungspräsidien, der Fischereibehörden, der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH und der Geschäftsstelle Gewässerökologie eingerichtet, die das Vorgehen der Landesstudie an den Gewässern II. Ordnung begleitet. Mit diesen Vertreterinnen und Vertretern wurde die Abgrenzung der über 700 Betrachtungsräume im Gewässer-Teilnetz der WRRL sowie der weitere Bearbeitungsprozess abgestimmt.
Die Abgrenzung der Betrachtungsräume und Klassifizierung der Gewässerabschnitte wurde im Anschluss mit Unterstützung der unteren Wasserbehörden sowie der Flussgebiets- und Fischereibehörden bei den Regierungspräsidien plausibilisiert. Dabei gingen insgesamt fast 800 einzelne Rückmeldungen bei der Geschäftsstelle Gewässerökologie ein, die im weiteren Projektverlauf entsprechend berücksichtigt wurden. Für jeden Betrachtungsraum wurde auf Basis einer Gewässernetzanalyse ermittelt, wie groß das strukturelle Defizit – gemessen in Kilometern Fließgewässerstrecke – ist. Diese Ergebnisse sind in die aktuellen Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 zur Umsetzung der WRRL eingeflossen. Im Zuge der Bearbeitung dieser Entwürfe wurde dann durch die Flussgebietsbehörden der finale strukturelle Maßnahmenumfang festgelegt.