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Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) ​​

Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen über pauschale Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichstock (VwV-KInvFG)

Beschreibung

Damit sich die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturschwachen und strukturstarken Kommunen und Regionen nicht verfestigen, stellt der Bund mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) den Ländern Finanzhilfen zur Verfügung. Das Land Baden-Württemberg regelt mit dieser Verwaltungsvorschrift die Voraussetzungen für die Gewährung von pauschalen Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichstock sowie das Förderverfahren.

Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen über pauschale Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichstock (VwV-KInvFG) (pdf, 6.5 MB)

Informationen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zum Kommunalinvestitionsförderungsprogramm

 

Wer kann Anträge stellen?

Anträge auf pauschale Zuwendungen können die Kommunen stellen, denen vom Finanz- und Wirtschaftsministerium ein Budget zugewiesen worden ist.

 

Wann sind die Anträge zu stellen?

Die Antragsfrist läuft am 31.01.2016 ab (Ausschlussfrist).

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Fragen zum Programmteil Pauschalförderung richten Sie bitte vorzugsweise per E-Mail an KInvFG@rps.bwl.de
0711 904-11400

Referat 14

Claudia Lindinger
0711 904-11433
claudia.lindinger@rps.bwl.de

Yasmin Nuseibeh-Böckmann
(Auslgeichstock 2)
0711 904-11421
yasmin.nuseibeh-boeckmann@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 14

Sabine Beßler
0721 926-3055
sabine.bessler@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 14

Ute Tröscher
0761 208-4298
ute.troescher@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 14

Martina Weidner
07071 757-3712
martina.weidner@rpt.bwl.de