Förderung von Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas
Was wird gefördert?
Förderung von Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas. Gefördert werden Reise- und Fahrtkosten. Die Aufenthaltskosten im jeweiligen Gastland werden auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit von den Gastfamilien übernommen.
Förderung aus dem Landesjugendplan (LJP) bzw. im Falle Polens durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) möglich. Die Abrechnung der Schülerzuschüsse erfolgt dezentral in den einzelnen Regierungspräsidien.
Zielsetzung:
Völkerverständigung, Partnerschaftliche Beziehungen
Wer kann einen Antrag stellen?
Für den deutsch-polnischen Schüleraustausch beträgt das Mindestalter der Schülerinnen und Schüler 12 Jahre, für alle anderen Länder kann der Antrag ab der 8. Klasse gestellt werden.
Weitere Informationen
Internationale Schülerbegegnung mit Mittel- und Osteuropa
Internationale Schülerbegegnung - Landesjugendplan a10.2
Landesjugendplan - Anwendung Vordruck L2-L3
Landesjugendplan Teilnehmerliste Vordruck L2
Landesjugendplan Teilnehmerliste Vordruck L3
Landesjugendplan Teilnehmerliste Vordruck L3
Richtlinien zum Landesjugendplan
Internationale Schülerbegegnung mit Polen
Gemeinsamer Antrag deutsch-polnisches Jugendwerk Wniosek
Hinweise zum gemeinsamen Antrag
Richtlinien zum Landesjugendplan
KM: Maßnahmen zur Förderung der Jugendbildung