Förderung familienentlastender Dienste
Beschreibung:
Förderprogramm zum Erhalt und zur Weiterentwicklung eines landesweiten, bedarfsgerechten Angebotes an Diensten zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit einer Behinderung, die alleine, mit der Partnerin oder dem Partner, in Familien, in privaten Wohngemeinschaften oder im Ambulant Betreuten Wohnen leben (Familienentlastende Dienste).
Wer kann einen Antrag stellen?
Träger der der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften sowie andere gemeinnützige Träger.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 23
Karsten Tischer
0711 904-12304
karstenansgar.tischer@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 23
Tina Buchmüller
0721 926-3450
tina.buchmueller@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 23
Beatrix Oberle
0761 208-4616
beatrix.oberle@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 23
Brigitte Straub
07071 757-3856
brigitte.straub@rpt.bwl.de