Inklusive Betreuung einer Erzieherin und einem Kind

Förderung familienentlastender Dienste

Beschreibung:

Förderprogramm zum Erhalt und zur Weiterentwicklung eines landesweiten, bedarfsgerechten Angebotes an Diensten zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit einer Behinderung, die alleine, mit der Partnerin oder dem Partner, in Familien, in privaten Wohngemeinschaften oder im Ambulant Betreuten Wohnen leben (Familienentlastende Dienste).

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Träger der der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften sowie andere gemeinnützige Träger.

 

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 23
Karsten Tischer
0711 904-12304
karstenansgar.tischer@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 23
Tina Buchmüller
0721 926-3450
tina.buchmueller@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 23
Beatrix Oberle
0761 208-4616
beatrix.oberle@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 23
Brigitte Straub
07071 757-3856
brigitte.straub@rpt.bwl.de