Kind mit Down Syndrome

Zuschüsse an Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Menschen

Beschreibung:

Erhalt und Ausbau eines flächendeckenden Systems von Einrichtungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Interdisziplinäre Frühförderstellen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger sowie kommunale Gebietskörperschaften

 

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 23
Karsten Tischer
0711 904-12304
karstenansgar.tischer@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 23
Stephanie Schmieder
0721 926-3225
stephanie.schmieder@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 23
Beatrix Oberle
0761 208-4616
beatrix.oberle@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 23
Diana Schaupp
07071 757-3082
diana.schaupp@rpt.bwl.de