Zuschüsse an Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Menschen
Beschreibung:
Erhalt und Ausbau eines flächendeckenden Systems von Einrichtungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg.
Wer kann einen Antrag stellen?
Interdisziplinäre Frühförderstellen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger sowie kommunale Gebietskörperschaften
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 23
Karsten Tischer
0711 904-12304
karstenansgar.tischer@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 23
Stephanie Schmieder
0721 926-3225
stephanie.schmieder@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 23
Beatrix Oberle
0761 208-4616
beatrix.oberle@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 23
Diana Schaupp
07071 757-3082
diana.schaupp@rpt.bwl.de