Antrag auf ein Insolvenzverfahren

Verbraucherinsolvenzverfahren - Landesförderung für Schuldnerberatungsstellen

Beschreibung:

Schuldnerberatungsstellen können zur teilweisen Abdeckung ihrer Aufwendungen im außergerichtlichen Einigungsversuch Landesfördermittel beantragen, die als Fallpauschale gewährt werden.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg

 

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 23

Nicole Mohr
07071 757-3809
nicole.mohr@rpt.bwl.de