Förderung der Freien Wohlfahrtspflege
Beschreibung:
Zweck der Zuwendung ist es, die laufenden Personal- und Geschäftskosten teilweise abzudecken, die den Verbänden dadurch entstehen, dass diese im Rahmen des Fürsorgeauftrags des Landes Förderprogramme umsetzen, Beratungsleistungen erbringen, Dienste organisieren.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Spitzenverbände der in der LIGA zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, DPWV, DRK, AWO, Diakonie, Israelitische Religionsgemeinschaft)
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 23
Katrin Pfund
0711 904-12301
katrin.pfund@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 23
Anna Füner
anna.fuener@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 23
Martina Trost
0761 208-4615
martina.trost@rpf.bwl.de
Weitere Informationen
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