Flüssigdüngung mit Mehrlochdüsen

Düngemittelverkehrskontrolle

Was sind Düngemittel?

Düngemittel sind Stoffe die dazu bestimmt sind, Nutzpflanzen Nährstoffe zuführen, ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern. Ebenso können Düngemittel die Bodenfruchtbarkeit erhalten oder verbessern. Düngemittel, sowie auch Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel dürfen, bei sachgerechter Anwendung, die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht schädigen und den Naturhaushalt nicht gefährden. 
Düngemittel müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben gekennzeichnet sein. Nur so kann eine sachgerechte Anwendung zu jeder Zeit gewährleistet werden. 


Düngemittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einem zugelassenen Düngemitteltyp gemäß der nationalen Düngemittelverordnung (DüMV) oder der Verordnung EG 2003/2003 (EG-Düngemittel) entsprechen. Ab dem 16. Juli 2022 gilt des Weiteren die Verordnung (EU) 2019/1009 für EU-Düngeprodukte.  Die Einhaltung der Vorgaben wird im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle (DVK) überwacht. 

Die erforderlichen Kontrollen werden bei den Inverkehrbringern der genannten Stoffe durchgeführt. Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel werden auf ihre Verkehrsfähigkeit entsprechend des Düngemittelrechtes überprüft. Anhand von Analysen der entnommenen Proben wird festgestellt, ob der untersuchte Stoff den Anforderungen des Düngemittelrechts entspricht und somit verkehrsfähig ist. Auch die Kennzeichnung dieser Stoffe wird auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben kontrolliert. 

Entspricht ein Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel nicht den rechtlichen Vorgaben, kann dies dazu führen, dass das Produkt vom Markt genommen werden muss.