Anerkennung von Ausbildungsbetrieben im Beruf Pferdewirt/Pferdewirtin
Anforderungen
Die Anforderungen, die an einen Ausbildungsbetrieb in den jeweiligen Fachrichtungen gestellt werden, entnehmen Sie der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt vom 07.02.2011.
Antrag
Der Gutachterausschuss des Regierungspräsidiums Karlsruhe führt im Frühsommer und Herbst die Anerkennung durch. Die Anträge sind für den Frühsommertermin bis spätestens 20. April bzw. für den Herbsttermin bis spätestens 20. September des jeweiligen Jahres beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen. Später eingehende Anträge werden im nächsten Halbjahr berücksichtigt.
Wichtig: Bevor nicht alle Anforderungen erfüllt sind und Ihr Betrieb nicht amtlich anerkannt ist, dürfen Sie kein Ausbildungsverhältnis eingehen bzw. einen Ausbildungsplatz zusichern.
Nachweis
Um den Beruf Pferdewirt ausbilden zu können, muss ein Ausbilder/eine Ausbilderin mit der entsprechenden Qualifikation im Betrieb vorhanden sein. Kann der Betriebsleiter/die Betriebsleiterin selbst nicht ausbilden, muss sie einen Ausbilder/eine Ausbilderin bestellen.
Der Nachweis der persönlichen Eignung muss von der Betriebsleitung erbracht werden, der Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung vom Ausbilder/von der Ausbilderin (siehe Formular unten).
Unterlagen
Dokumenttitel | Dateityp | Größe |
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Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte | 561 KB | |
Nachweis der persönlichen und ggf. fachlichen Eignung zum Ausbilden | 69 KB | |
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt vom 07. Februar 2011 | 43 KB |