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FAQ Pflege- und Gesundheitfachberufe, Soziale Berufe | Ausbildung AuslandUnterlagen

Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:

Anträge

Bitte senden Sie uns Ihren Antrag ausschließlich per Post an uns.

Folgende Unterlagen müssen im Original vorliegen:

  • Antrag
  • Lebenslauf
  • Glaubhaftmachung (Einstellungszusage, Arbeitsvertrag, Interessensbekundung, Beratungsnachweis),
  • Sprachzertifikat Deutsch B2 (Sie erhalten dies mit der Urkunde wieder zurück)
  • Führungszeugnisse aus dem Heimatland / Ausbildungsland und Deutschland Belegart OB (zur Vorlage einer Behörde)
  • Ärztliches Attest

Alle anderen Unterlagen können als Kopie vorgelegt werden. Amtliche Beglaubigungen sind nicht erforderlich.

Alle fremdsprachigen Unterlagen müssen mit einer qualifizierten Übersetzung eingereicht werden.

WICHTIG:
Alle eingereichten Dokumente und Unterlagen bleiben nach Abschluss des Verfahrens bei uns und werden nicht zurückgeschickt.

Für alle fremdsprachigen Unterlagen benötigen Sie eine qualifizierte deutsche Übersetzung.

Eine qualifizierte Übersetzung ist grundsätzlich eine von einem in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung.

Bundesweite Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD)

HINWEIS: Auch Unterlagen in englischer Sprache müssen grundsätzlich mit einer qualifizierten Übersetzung eingereicht werden.

Grundsätzlich kann eine Übersetzung aus dem Ausland ausreichen, wenn es sich um einen im jeweiligen Land öffentlich bestellten bzw. vereidigten Übersetzer handelt.

Die Kontaktdaten des Übersetzers müssen auf den betreffenden Unterlagen deutlich erkennbar sein.

Als Identitätsnachweis zählt nur der Reisepass oder der Personalausweis.

Eine Geburtsurkunde reicht nicht aus.

Wenn Sie keinen aktuellen Pass oder Ausweis haben (anerkannte Geflüchtete), können Sie einen deutschen Reisepassersatz (Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Ausweisersatz“) vorlegen.

Sie benötigen grundsätzlich aktuelle Führungszeugnisse aus den Ländern, in denen Sie sich längere Zeit aufgehalten haben (über ein Jahr). Die Führungszeugnisse dürfen nicht älter als 3 Monate am Tag der Ausstellung der Berufsurkunde sein.

In Ausnahmefällen (z. B. bei Geflüchteten) akzeptieren wir eine eidesstattliche Erklärung (über einen Notar), dass Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Gesundheitsfachberufs ergibt.

Geflüchtete aus Syrien:
Über die syrische Botschaft in Berlin und gegebenenfalls durch Einschaltung eines Vertreters können Sie Ihr Führungszeugnis beantragen, dies gilt auch für Verweigerer des Militärdienstes.

Das behördliche Führungszeugnis (Belegart OB) ist von Ihnen bei der für den deutschen Wohnsitz zuständigen Meldestelle (= Stadtverwaltung / Rathaus) oder online beim Bundesamt der Justiz (BfJ) zu beantragen.

Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck und die Empfängerbehörde mit unserer Adresse und mit dem Namen Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder Ihres zuständigen Sachbearbeiters an.

Bitte geben Sie der zuständigen Meldebehörde immer die untenstehenden Angaben an:

Verwendungszweck Empfängerbehörde
Anerkennung *Gesundheitsfachberuf* Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 98
*Name der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters*
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Nur wer bereits in einem anderen Land den Gesundheitsberuf ausgeübt hat, muss ein Certificate of Good Standing vorlegen (nicht älter als 3 Monate nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit).

Hier finden Sie eine Liste der ausländischen Behörden (pdf) zur Zuständigkeit der Erstellung des Certificate of Good Standing

Für die Aktualität und Richtigkeit der Liste wird keine Gewähr übernommen, im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Herkunftsland.

Der Lebenslauf muss wie folgt eingereicht werden:

  • übersichtlich
  • chronologisch
  • ohne Lücken
  • in deutscher Sprache
  • mit Datum und Unterschrift

Geben Sie bitte immer an:

  • WANN Sie in WELCHEM LAND waren
  • WIE LANGE Sie in dem jeweiligen Land waren
  • WAS Sie dort jeweils gemacht haben

Beispiel Lebenslauf

Zeitspanne Was haben  Sie gemacht? Ort / Land
01/2010-
03/2016
Studium / Ausbildung Gesundheitsfachberuf Moskau / Russland
04/2016 -
05/2018
Gesundheitsfachberuf im Krankenhaus Aleppo / Syrien
06/2018 -
07/2019
Elternzeit oder Babypause Aleppo / Syrien
08/2019 -
08/2020
Gesundheitsfachberuf im Krankenhaus Damaskus / Syrien
08/2020 -
10/2021
arbeitslos Aleppo / Syrien
11/2021 Einreise nach Köln / Deutschland
jetzt Sprachkurse und Integration in Stuttgart
 

Beispiel für einen tabellarischen Lebenslauf

 

 

 

Alle eingereichten Dokumente und Unterlagen bleiben nach Abschluss des Verfahrens bei uns und werden nicht zurückgeschickt
Lediglich das im Original eingereichte Sprachzertifikat Deutsch B2 erhalten Sie mit der Urkunde wieder zurück.

Um eine Entscheidung treffen zu können, prüft die Anerkennungsbehörde, ob Ihre Berufsausbildung abgeschlossen ist und ob ein deutscher Referenzberuf vorliegt.

Wenn Sie die geforderten Unterlagen nicht vorlegen können oder wenn mit den Unterlagen nicht eindeutig festgestellt werden kann, dass Ihre Ausbildung im Ausbildungsland zum beantragten Beruf passt und vollständig abgeschlossen wurde, müssen wir die Feststellung einer Referenzqualifikation über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn beauftragen. Ob diese Feststellung erforderlich ist, können wir jedoch erst beurteilen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Stellt die ZAB fest, dass die Ausbildung keinem Gesundheitsberuf in Deutschland entspricht oder nicht abgeschlossen wurde, müssen wir Ihren Antrag ablehnen.

Wird ein Referenzberuf oder der Abschluss der Ausbildung festgestellt, wird der Anerkennungsprozess eingeleitet.