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Anträge

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Baden-Württemberg

 

 

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse für die folgenden Gesundheitsfachberufe und soziale Berufe zuständig:

Arbeitserzieherin/Arbeitserzieher
Diätassistentin/Diätassistent
Altenpflegerin/Altenpfleger
Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer
Anästhesietechnische Assistentin/Anästhesietechnischer Assistent
Ergotherapeutin/Ergotherapeut
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
Haus- und Familienpflegerin/Haus- und Familienpfleger
Hebamme/Entbindungspfleger
Heilerziehungsassistentin/Heilerziehungsassistent
Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
Heilpädagogin/Heilpädagoge
Jugend- und Heimerzieherin/Jugend- und Heimerzieher
Logopädin/Logopäde
Masseurin/Masseur und medizinische Bademeisterin/medizinischer Bademeister
Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Radiologie
Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter
Operationstechnische Assistentin/Operationstechnischer Assistent
Orthoptistin/Orthoptist
Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Physiotherapeutin/Physiotherapeut
Pharmazeutisch-technische Assistentin/pharmazeutisch-technischer Assistent
Podologin/Podologe
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
Weiterbildung in der Pflege

Hinweis zum Datenschutz beim Referat Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe des Regierungspräsidiums Stuttgart

Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Antrags ist, dass Sie in Baden-Württemberg arbeiten wollen. Dies ist ggf. durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen. Näheres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Antragsformularen.

 

 

  • Antragsformular ausgefüllt mit Datum und Unterschrift
  • Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  • Kopie Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Kopie der Geburtsurkunde + Übersetzung
  • Kopie der Heiratsurkunde + Übersetzung
  • Kopie des Diploms + Übersetzung
  • Kopie der Zeugnisse/ Notenübersicht + Übersetzung
  • Kopie des Fachpraktikums (wenn möglich mit Zeitraum und Abteilung) + Übersetzung
  • Kopie der Fachprüfung/ Arbeitslizenz oder Berufserlaubnis/Registrierung + Übersetzung
  • Kopie der Fächer- und Stundenübersicht + Übersetzung
  • Kopie der Arbeitszeugnisse Ihres Ausbildungsberufs im Ausbildungsland, Angabe des Zeitraums und Bezeichnung der Abteilung + Übersetzung

Die Unterlagen sind in der Landessprache und deutscher Übersetzung – beides als Kopie - vorzulegen.

  • Persönliche Erklärung, ob schon einmal ein Antrag auf Anerkennung in Deutschland gestellt wurde
  • Glaubhafte Darstellung, dass Sie in Baden-Württemberg tätig werden (Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag eines möglichen Arbeitgebers)

Bitte sehen Sie von Ordnern, Hüllen und sonstigen Verpackungsmaterial ab.


Türkçe dilinde / in türkischer Sprache
Gerekli belgeler için kontrol listesi (sağlık meslekleri)

 

 

  • Führungszeugnis aus dem Heimatland/Ausbildungsland im Original + Übersetzung
  • Führungszeugnis aus Deutschland der Belegart OB (zur Vorlage bei einer Behörde),
    Verwendungszweck: Anerkennung Gesundheitsfachberuf (oder der beantragte Beruf),
    Empfängerbehörde: Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 95.2, z. Hd. zuständige/r Sachbearbeiter/in, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
  • Ärztliche Bescheinigung eines Allgemeinmediziners im Original, aus der hervorgeht, dass Sie für den Beruf als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in geeignet sind

    Die Unterlagen 1-3 dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
     
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse B2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (zum Beispiel Goethe, Telc, ÖSD) im Original

 

Bei Fragen oder wenn Sie Hilfe bei Ihrem Antrag benötigen, können Sie sich gerne an diese Beratungsangebote wenden:

Logo IQ-Netzwerk Baden-Württemberg

Beratungsangebote mit Aufenthalt in Deutschland

IQ Netzwerk Baden-Württemberg
Anerkennungberatung

Beratungsangebote ohne Aufenthalt in Deutschland

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung ZSBA
recognition@arbeitsagentur.de

Dienstgebäude Pallas

Kontakt

Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.2
Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen.

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