Gesundheitsfachberufe
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Baden-Württemberg
Sie planen dauerhaft in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf zu arbeiten? Dann benötigen Sie dafür die Erteilung einer Urkunde. Diese können Sie bei uns im Regierungspräsidium Stuttgart beantragen.
Neben den Pflegeberufen und den sozialen Berufen benötigen Sie auch für die nachfolgenden Gesundheitsfachberufe die Erteilung einer Urkunde:
Anästhesietechnische Assistenz
Diätassistenz
Ergotherapie
Logopädie
Masseurin/Masseur und medizinische Bademeisterin/medizinischer Bademeister
medizinische Technologie für Funktionsdiagnostik
medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik
medizinische Technologie für Radiologie
Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter
Operationstechnische Assistenz
Orthoptistin/Orthoptist
Physiotherapie
Pharmazeutisch-technische Assistenz
Podologie
- Antragsformular ausgefüllt mit Datum und Unterschrift
- Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
- Kopie Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Kopie der Geburtsurkunde + Übersetzung
- Kopie der Heiratsurkunde + Übersetzung
- Kopie des Diploms + Übersetzung
- Kopie der Zeugnisse/ Notenübersicht + Übersetzung
- Kopie des Fachpraktikums (wenn möglich mit Zeitraum und Abteilung) + Übersetzung
- Kopie der Fachprüfung/ Arbeitslizenz oder Berufserlaubnis/Registrierung + Übersetzung
- Kopie der Fächer- und Stundenübersicht + Übersetzung
- Kopie der Arbeitszeugnisse Ihres Ausbildungsberufs im Ausbildungsland, Angabe des Zeitraums und Bezeichnung der Abteilung + Übersetzung
Die Unterlagen sind in der Landessprache und deutscher Übersetzung – beides als Kopie - vorzulegen.
- Persönliche Erklärung, ob schon einmal ein Antrag auf Anerkennung in Deutschland gestellt wurde
- Glaubhafte Darstellung, dass Sie in Baden-Württemberg tätig werden (Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag eines möglichen Arbeitgebers)
Bitte sehen Sie von Ordnern, Hüllen und sonstigen Verpackungsmaterial ab.
Türkçe dilinde / in türkischer Sprache
Gerekli belgeler için kontrol listesi (sağlık meslekleri)
- Führungszeugnis aus dem Heimatland/Ausbildungsland im Original + Übersetzung
- Führungszeugnis aus Deutschland der Belegart OB (zur Vorlage bei einer Behörde),
Verwendungszweck: Anerkennung Gesundheitsfachberuf (oder der beantragte Beruf),
Empfängerbehörde: Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 95.2, z. Hd. zuständige/r Sachbearbeiter/in, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart - Ärztliche Bescheinigung eines Allgemeinmediziners im Original, aus der hervorgeht, dass Sie für den Beruf als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in geeignet sind
Diese Unterlagen sollten Sie erst später einreichen, da sie zum Zeitpunkt der Erteilung der Urkunde nicht älter als 3 Monate sein dürfen.
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse B2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (zum Beispiel Goethe, Telc, ÖSD) im Original
Bei Fragen oder wenn Sie Hilfe bei Ihrem Antrag benötigen, können Sie sich gerne an diese Beratungsangebote wenden:
Beratungsangebote mit Aufenthalt in Deutschland
IQ Netzwerk Baden-Württemberg
Anerkennungberatung
Beratungsangebote ohne Aufenthalt in Deutschland
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung ZSBA
recognition@arbeitsagentur.de
Kontakt
Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.2
Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen.
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