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Pflege- und Gesundheitsfachberufe | Ausbildung AuslandGesundheitsfachberufe

Sie planen dauerhaft in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf zu arbeiten? Dann benötigen Sie dafür die Erteilung einer Urkunde. Diese können Sie bei uns im Regierungspräsidium Stuttgart beantragen.

Neben den Pflegeberufen und den sozialen Berufen benötigen Sie auch für die nachfolgenden Gesundheitsfachberufe die Erteilung einer Urkunde:

Anästhesietechnische Assistenz (pdf)
Diätassistenz (pdf)
Ergotherapie (pdf)
Logopädie (pdf)
Masseurin/Masseur und medizinische Bademeisterin/medizinischer Bademeister (pdf)
Medizinische Technologie für Funktionsdiagnostik (pdf)
Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (pdf)
Medizinische Technologie für Radiologie (pdf)
Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter (pdf)
Operationstechnische Assistenz (pdf)
Orthoptistin/Orthoptist (pdf)
Physiotherapie (pdf)
Pharmazeutisch-technische Assistenz (pdf)
Podologie (pdf)

  • Antragsformular ausgefüllt mit Datum und Unterschrift
  • Lebenslauf mit Datum und Unterschrift | Ausfüllbare Vorlage (docx)
  • Kopie Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Kopie der Geburtsurkunde + Übersetzung
  • Kopie der Heiratsurkunde + Übersetzung
  • Kopie des Diploms + Übersetzung
  • Kopie der Zeugnisse/ Notenübersicht + Übersetzung
  • Kopie des Fachpraktikums (wenn möglich mit Zeitraum und Abteilung) + Übersetzung
  • Kopie der Fachprüfung/ Arbeitslizenz oder Berufserlaubnis/Registrierung + Übersetzung
  • Kopie der Fächer- und Stundenübersicht + Übersetzung
  • Kopie der Arbeitszeugnisse Ihres Ausbildungsberufs im Ausbildungsland, Angabe des Zeitraums und Bezeichnung der Abteilung + Übersetzung

Die Unterlagen sind in der Landessprache und deutscher Übersetzung – beides als Kopie - vorzulegen.

  • Persönliche Erklärung, ob schon einmal ein Antrag auf Anerkennung in Deutschland gestellt wurde
  • Glaubhafte Darstellung, dass Sie in Baden-Württemberg tätig werden (Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag eines möglichen Arbeitgebers)

Bitte sehen Sie von Ordnern, Hüllen und sonstigen Verpackungsmaterial ab.

  • Führungszeugnis aus dem Heimatland/Ausbildungsland im Original + Übersetzung
  • Führungszeugnis aus Deutschland der Belegart OB (zur Vorlage bei einer Behörde),

    Verwendungszweck: 
    Anerkennung Gesundheitsfachberuf (oder der beantragte Beruf)

    Empfängerbehörde: 
    Regierungspräsidium Stuttgart
    Referat 98
    z. Hd. (Name der zuständigen Sachbearbeitung) 
    Ruppmannstr. 21
    70565 Stuttgart
     
  • Ärztliche Bescheinigung eines Allgemeinmediziners im Original, aus der hervorgeht, dass Sie für den Beruf geeignet sind
    Ärztliche Bescheinigung Gesundheitsfachberufe (pdf)

    Die Unterlagen 1-3 dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
     
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse B2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (zum Beispiel Goethe, Telc, ÖSD) im Original

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Antrag?

Wenden Sie sich gerne an diese Beratungsangebote:

Beratungsangebote für die Anerkennung

Logo Anerkennung in Deutschland

Beratungsangebote ohne Aufenthalt in Deutschland

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

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Beschleunigtes Fachkräfteinwanderungsverfahren

Beschleunigtes Fachkräfteinwanderungsverfahren

Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften
Checkliste (pdf)

98 Gesamt

Kontakt

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Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 98
Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen

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Bitte beachten: Längere Bearbeitungszeiten

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der vielen eingehenden Anträge mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss. Damit wir die Anträge schneller bearbeiten können, reichen Sie bitte alle Antragsunterlagen vollständig ein.