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Pflege- und Gesundheitsfachberufe | Ausbildung AuslandPflegeberufe

Sie planen dauerhaft in Deutschland in einem Pflegeberuf zu arbeiten? Dann benötigen Sie dafür die Erteilung einer Urkunde. Diese können Sie bei uns im Regierungspräsidium Stuttgart beantragen.

Für folgende Pflegeberufe benötigen Sie die Erteilung einer Urkunde:

Pflegefachkraft (früher Gesundheits- und Krankenpflege) (pdf)
Gesundheits- und Krankenpflegehilfe (pdf)
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (pdf)
Altenpflege (pdf)
Altenpflegehilfe (pdf)
Hebamme/Entbindungspfleger (pdf)
Weiterbildung in der Pflege (pdf)

"Gesundheits- und Krankenpflege" wird "Pflegefachkraft"

"Gesundheits- und Krankenpflege" wird "Pflegefachkraft"

Ab 15.02.2024 sind nur noch Anträge auf Anerkennung als Pflegefachkraft zulässig.

Die Anträge, die ab 15.02.2024 bei uns eingehen, werden nach den Regeln des Pflegeberufegesetzes (PflBG) geprüft. Bei Einreichung von alten Antragsvordrucken mit Anerkennung als Krankenpflegerin / Krankenpfleger erfolgt die Prüfung ab 15.02.2024 dennoch als Pflegefachkraft.

Die Anträge, die bis 14.02.2024 bei uns eingehen, werden nach den Regeln des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) geprüft. Die erteilten Feststellungsbescheide mit einem Anpassungslehrgang oder die Zulassung zur Kenntnisprüfung sind weiterhin gültig und sollen wie festgelegt nach den Regeln des Krankenpflegegesetzes absolviert werden. Die Anpassungsmaßnahmen nach dem Krankenpflegegesetz können auch über den 31.12.2024 hinaus auf dieser Rechtsgrundlage durchgeführt werden. Es gibt keine gesetzliche Frist, bis zu der ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung nach dem Krankenpflegegesetz absolviert werden muss. Eine Umschreibung der Bescheide auf die neue Rechtslage erfolgt nicht.

Diese Regelung gilt nur, solange entsprechende Anpassungsmaßnahmen nach dem Krankenpflegegesetz durch die betreffenden Einrichtungen in Baden-Württemberg angeboten werden.

  • Antragsformular ausgefüllt mit Datum und Unterschrift
  • Lebenslauf mit Datum und Unterschrift | Ausfüllbare Vorlage (docx)
  • Kopie Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Kopie der Geburtsurkunde + Übersetzung
  • Kopie der Heiratsurkunde + Übersetzung
  • Kopie des Diploms + Übersetzung
  • Kopie der Zeugnisse/ Notenübersicht + Übersetzung
  • Kopie des Fachpraktikums (wenn möglich mit Zeitraum und Abteilung) + Übersetzung
  • Kopie der Fachprüfung/ Arbeitslizenz oder Berufserlaubnis/Registrierung + Übersetzung
  • Kopie der Fächer- und Stundenübersicht + Übersetzung
  • Kopie der Arbeitszeugnisse Ihres Ausbildungsberufs im Ausbildungsland, Angabe des Zeitraums und Bezeichnung der Abteilung + Übersetzung

Die Unterlagen sind in der Landessprache und deutscher Übersetzung – beides als Kopie - vorzulegen.

  • Persönliche Erklärung, ob schon einmal ein Antrag auf Anerkennung in Deutschland gestellt wurde
  • Glaubhafte Darstellung, dass Sie in Baden-Württemberg tätig werden (Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag eines möglichen Arbeitgebers)

Bitte sehen Sie von Ordnern, Hüllen und sonstigen Verpackungsmaterial ab.

  • Führungszeugnis aus dem Heimatland/Ausbildungsland im Original + Übersetzung
  • Führungszeugnis aus Deutschland der Belegart OB (zur Vorlage bei einer Behörde),

    Verwendungszweck: 
    Anerkennung Gesundheitsfachberuf (oder der beantragte Beruf)

    Empfängerbehörde: 
    Regierungspräsidium Stuttgart
    Referat 98
    z. Hd. (Name der zuständigen Sachbearbeitung) 
    Ruppmannstr. 21
    70565 Stuttgart
     
  • Ärztliche Bescheinigung eines Allgemeinmediziners im Original, aus der hervorgeht, dass Sie für den Beruf geeignet sind
    Pflegeberufe (pdf) | Gesundheitsfachberufe (pdf)

    Die Unterlagen 1-3 dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
     
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse B2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (zum Beispiel Goethe, Telc, ÖSD) im Original

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Antrag?

Wenden Sie sich gerne an diese Beratungsangebote:

Beratungsangebote für die Anerkennung

Logo Anerkennung in Deutschland

Beratungsangebote ohne Aufenthalt in Deutschland

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

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Beschleunigtes Fachkräfteinwanderungsverfahren

Beschleunigtes Fachkräfteinwanderungsverfahren

Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften
Checkliste (pdf)

98 Gesamt

Kontakt

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Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 98
Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen

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Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der vielen eingehenden Anträge mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss. Damit wir die Anträge schneller bearbeiten können, reichen Sie bitte alle Antragsunterlagen vollständig ein.