Eine Krankenschwester legt einer Frau einen Verband am Arm an

Pflegeberufe

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Baden-Württemberg

Sie planen dauerhaft in Deutschland in einem Pflegeberuf zu arbeiten? Dann benötigen Sie dafür die Erteilung einer Urkunde. Diese können Sie bei uns im Regierungspräsidium Stuttgart beantragen.

Für folgende Pflegeberufe benötigen Sie die Erteilung einer Urkunde:

Pflegefachkraft (früher Gesundheits- und Krankenpflege)
Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Altenpflege
Altenpflegehilfe
Hebamme/Entbindungspfleger
Weiterbildung in der Pflege

Bitte beachten:

Ab 15.02.2024 sind nur noch Anträge auf Anerkennung als Pflegefachkraft zulässig.

Die Anträge, die ab 15.02.2024 bei uns eingehen, werden nach den Regeln des Pflegeberufegesetzes (PflBG) geprüft. Bei Einreichung von alten Antragsvordrucken mit Anerkennung als Krankenpflegerin / Krankenpfleger erfolgt die Prüfung ab 15.02.2024 dennoch als Pflegefachkraft.

Die Anträge, die bis 14.02.2024 bei uns eingehen, werden nach den Regeln des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) geprüft. Die erteilten Feststellungsbescheide mit einem Anpassungslehrgang oder die Zulassung zur Kenntnisprüfung sind weiterhin gültig und sollen wie festgelegt nach den Regeln des Krankenpflegegesetzes absolviert werden. Sollten die Anpassungsmaßnahmen im Jahre 2024 nicht vollständig absolviert werden können, dann können diese auch über den 31.12.2024 hinaus absolviert werden.

Eine Umschreibung dieser Bescheide auf die neue Rechtslage erfolgt nicht.

 

 

  • Antragsformular ausgefüllt mit Datum und Unterschrift
  • Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  • Kopie Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Kopie der Geburtsurkunde + Übersetzung
  • Kopie der Heiratsurkunde + Übersetzung
  • Kopie des Diploms + Übersetzung
  • Kopie der Zeugnisse/ Notenübersicht + Übersetzung
  • Kopie des Fachpraktikums (wenn möglich mit Zeitraum und Abteilung) + Übersetzung
  • Kopie der Fachprüfung/ Arbeitslizenz oder Berufserlaubnis/Registrierung + Übersetzung
  • Kopie der Fächer- und Stundenübersicht + Übersetzung
  • Kopie der Arbeitszeugnisse Ihres Ausbildungsberufs im Ausbildungsland, Angabe des Zeitraums und Bezeichnung der Abteilung + Übersetzung

Die Unterlagen sind in der Landessprache und deutscher Übersetzung – beides als Kopie - vorzulegen.

  • Persönliche Erklärung, ob schon einmal ein Antrag auf Anerkennung in Deutschland gestellt wurde
  • Glaubhafte Darstellung, dass Sie in Baden-Württemberg tätig werden (Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag eines möglichen Arbeitgebers)

Bitte sehen Sie von Ordnern, Hüllen und sonstigen Verpackungsmaterial ab.


Türkçe dilinde / in türkischer Sprache
Gerekli belgeler için kontrol listesi (sağlık meslekleri)

 

 

  • Führungszeugnis aus dem Heimatland/Ausbildungsland im Original + Übersetzung
  • Führungszeugnis aus Deutschland der Belegart OB (zur Vorlage bei einer Behörde),
    Verwendungszweck: Anerkennung Gesundheitsfachberuf (oder der beantragte Beruf),
    Empfängerbehörde:
    Regierungspräsidium Stuttgart
    Referat 95.2
    z. Hd. (zuständige/r Sachbearbeiter/in)
    Ruppmannstr. 21
    70565 Stuttgart
  • Ärztliche Bescheinigung eines Allgemeinmediziners im Original, aus der hervorgeht, dass Sie für den Beruf als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in geeignet sind
    Diese Unterlagen sollten Sie erst später einreichen, da sie zum Zeitpunkt der Erteilung der Urkunde nicht älter als 3 Monate sein dürfen.
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse B2 einer Sprachschule mit einer ALTE-Zertifizierung als full member (zum Beispiel: Goethe, Telc, ÖSD) im Original

 

Bei Fragen oder wenn Sie Hilfe bei Ihrem Antrag benötigen, können Sie sich gerne an diese Beratungsangebote wenden:

Logo IQ-Netzwerk Baden-Württemberg

Beratungsangebote mit Aufenthalt in Deutschland

IQ Netzwerk Baden-Württemberg
Anerkennungberatung

Beratungsangebote ohne Aufenthalt in Deutschland

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung ZSBA
recognition@arbeitsagentur.de

Dienstgebäude Pallas

Kontakt

Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.2
Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen.

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