Renaturierung der Brenz

Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Seit dem 22. Dezember 2000 hat die Europäische Union ein einheitliches Wasserrecht: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Die WRRL verfolgt einen umfassenden, integrativen Ansatz, der den nachhaltigen Ressourcenschutz und den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer in den Mittelpunkt stellt.

Die WRRL wurde durch das Wasserhaushaltsgesetz, die Oberflächengewässerverordnung und die Grundwasserverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Die rechtliche Umsetzung der EG-WRRL in Baden-Württemberg erfolgte mit Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 22.12.2003. Verantwortlich für die Zielerreichung ist in Baden-Württemberg die jeweilige Flussgebietsbehörde gem. § 83 Wassergesetz (Fassung vom 03.12.2013).

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WRRL-Teilbearbeitungsgebiete

Teilbearbeitungsgebiete der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie...

... ist es, den guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer und den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers herzustellen. Für künstliche und erheblich veränderte Gewässer ist die Herstellung des guten ökologischen Potenzials und des guten chemischen Zustands das Ziel.

Umgesetzt wird die Wasserrahmenrichtlinie über nationales Recht: das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und das Wassergesetz (WG) des Landes Baden-Württemberg sowie weitergehende Verordnungen.

Bewertet wird der Zustand der Gewässer über die ökologische Funktionsfähigkeit v. a. über die biologischen Qualitätskomponenten: Wasserpflanzen, Algen, Kleinlebewesen und Fische, die über normierte Bewertungsverfahren erfasst werden. D. h. die zentrale Aufgabe ist es, die Lebensraumqualität unserer Gewässer wiederherzustellen. Daneben ist ein guter chemischer Zustand zu erreichen.

Ursprünglich sollte dies bis zum Jahr 2015 umgesetzt sein. Aufgrund der hohen Anforderungen, der großen stofflichen Belastungen und aufgrund des starken Ausbaugrades unserer Gewässer war dieser Zeitrahmen nicht ausreichend, den guten Zustand zu erreichen. Daher sind weitere Bewirtschaftungszyklen bis 2021 und 2027 vorgesehen. Aktuell befinden wir uns im zweiten Bewirtschaftungszeitraum.

Betrachtungsebene Einzugsgebiete:

Entsprechend dem Ansatz der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden die Gewässer mit ihren Einzugsgebieten betrachtet. Dies umfasst die Zustandsbewertung bis hin zum Maßnahmenprogramm. In der Zuordnung zu den Einzugsgebieten hat Baden-Württemberg Anteile an den internationalen Flussgebietseinheiten (FGE) Rhein und Donau. Diese sind in Baden-Württemberg entsprechend ihrer bedeutendsten Fließgewässer unterteilt in sechs Bearbeitungsgebiete (BG): Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau. Diese Bearbeitungsgebiete sind nach den wichtigsten Zuflüssen untergliedert in insgesamt 30 Teilbearbeitungsgebiete (TBG), in denen wiederum insgesamt 175 Flusswasserkörper (WK) als kleinste zu bewirtschaftende Einheiten abgegrenzt sind. Innerhalb dieser Flusswasserkörper werden alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km² Einzugsgebiet betrachtet – sie bilden das sogenannte „Teilnetz Wasserrahmenrichtlinie“. Neben den Fließgewässern werden auch Seewasserkörper, d. h. natürliche Seen sowie Baggerseen und Talsperren mit einer Oberfläche größer 50 ha und Grundwasserkörper entsprechend ihres Einzugsgebietes und auf Grundlage von „Hydrogeologischen Teilräumen“ abgegrenzt und bewertet.

Acht Holzmännchen stehen auf einer blauen Fläche im Kreis und sind über Fäden verbunden.
Bachverlauf

Grundwasserschutz

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Themenportal Wasser

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