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Schulartübergreifende FörderprogrammeFörderung integrative Begegnungsmaßnahmen

Was wird gefördert?

Wir gewähren Zuschüsse zur Durchführung von gemeinsamen Schullandheimaufenthalten und sonstigen Begegnungsmaßnahmen von behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen.

Zielsetzung:

Förderung des Zusammenlebens dieser Gruppen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Schulen über die Arbeitsstellen Kooperation an den Staatlichen Schulämtern.

Weitere Informationen

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Informationen und Formulare

Kontakt

​Regierungspräsidium Stuttgart  

Anzeige einer Begegnungsmaßnahme (pdf)
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Regierungspräsidium Karlsruhe

N. N.

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 71

Finanzielle Fragen:

Christine Stankovic
0761 208-6090
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Pädagogische Fragen:

Gabriele Bolay
0761 208-6057
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Regierungspräsidium Tübingen

Referat 71

Finanzielle Fragen:

Karin Raidt
07071 757-2177
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Pädagogische Fragen:

Christina Holzmann-Gaugel
07071 757-2069
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