Schulbauförderung öffentlicher Träger
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm erfolgt die Landesförderung des Schulhausbaus für Schulen in öffentlicher Trägerschaft (i. d. R. Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen). Die Schulbauförderung verfolgt das Ziel, die kommunalen Schulträger dabei zu unterstützen bzw. in die Lage zu versetzen die erforderlichen Schulbaumaßnahmen durchzuführen. Dies erfolgt durch die Gewährung von Landeszuschüssen.
Zielsetzung:
Schaffung des erforderlichen Schulraums an öffentlichen Schulen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Öffentliche Schulträger
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Helmut Fischer
0711 904-17120
helmut.fischer@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ulrike Berger
(Stadt KA, BAD, PF, Lkrs. KA, RA, CW, FDS, Enzkreis)
0721 926-4535
ulrike.berger@rpk.bwl.de
Silvia Fricke
(Stadt HD, MA, NOK, RNK)
0721 926-4666
silvia.fricke@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Alexander Spruch
0761 208-6207
alexander.spruch@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Frank Freudenmann
07071 757-2052
frank.freudenmann@rpt.bwl.de