Förderung ÖPNV (LGVFG-ÖPNV)
Beschreibung
Zur Förderung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) gibt es nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Zuschüsse z.B. zu
- Busbahnhöfen,
- Multimodale Knoten,
- Park & Ride-Anlagen,
- Bike & Ride-Anlagen,
- Betriebsleitsystemen für die Anschlusssicherung zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Fahrgastinformation,
- Umbau von Haltestellen zur Herstellung der Barrierefreiheit.
Bitte beachten: für Zuschüsse zu Fahrzeugen (Busse und Schienenfahrzeuge) ist die L-Bank zuständig.
Zielsetzung
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs durch den Bau oder Ausbau von Anlagen des ÖPNV.
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, öffentliche Unternehmen, private Unternehmen
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 45
abteilung4@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 45
abteilung4@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 45
abteilung4@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Regelablauf gemäß VwV-LGVFG
ÖPNV-Programmanmeldung nach § 5 LGVFG (07.09.2023)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie Ladeinfrastruktur
(Stand 09/2020 - Diese VwV tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.)
(09.03.2016)
(09.03.2016)
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Fahrzeugnachweis und Anteil der ÖPNV-Verkehrsleistungen zu den Verkehrsleistung im Gelegenheitsverkehr (Beilage 2) | dotx | 39 KB |
Fahrzeugnachweis und Anteil der ÖPNV-Verkehrsleistungen zu den Verkehrsleistung im Gelegenheitsverkehr (Beilage 2) | 250 KB | |
Kennzahlen (Beilage 3) | dotx | 50 KB |
Kennzahlen (Beilage 3) | 298 KB |