Sonderprogramm Schienenfahrzeugförderung
Aufnahmeende
Neuaufnahmen in dieses Förderprogramm sind nicht mehr möglich.
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg gewährt kommunalen Aufgabenträgern Zuwendungen zum Abbau der durch die erforderliche Ersatzbeschaffung von Schienenfahrzeugen des öffentlichen Personannahverkehrs entstehenden impliziten Verschuldung. Das Ministerium für Verkehr hat dafür ein Sonderprogramm über die Förderung von Schienenfahrzeugen (RL SFF) erarbeitet. Die Regierungspräsidien sind zuständige Bewilligungsstellen.
Neuaufnahmen in dieses Förderprogramm sind nicht mehr möglich.
Weitere Informationen
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Dirk Oetting
0711 904 14505
Dirk.Oetting@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Adriane Arens
0721 926-3262
Adriane.Arens@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Harald Christner
0761 208-4429
Harald.Christner@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Stephanie Göhner
07071 757-3609
Stephanie.Goehner@rpt.bwl.de
Antragsformulare und Richtlinien
Beschreibung | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Richtlinie des Ministeriums für Verkehr über die Förderung von Schienenfahrzeugen (Richtlinie Schienenfahrzeugförderung - RL SFF) | 42 KB | |
Förderantrag nach Ziffer 7.4 | 66 KB | |
Mittelanforderung Schienenfahrzeugförderung | 54 KB | |
Verwendungsnachweis | 59 KB |