Förderung der kommunalen Abwasserbeseitigung
Was wird gefördert?
Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024 (FrWw 2024) werden Ausgaben für Investitionen, die zum Betrieb der öffentlichen Abwasserbeseitigung unmittelbar erforderlich sind gefördert. Außerdem können Ausgaben für Ingenieurleistungen, Ausgaben für Abwasserbeseitigungsmaßnahmen zur Umsetzung von Strukturgutachten, Ausgaben für Maßnahmen zur Eliminierung organischer Spurenstoffe sowie Ausgaben für verschiedene Gutachten und Konzeptionen gefördert werden. Nähere Regelungen, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind der FrWw 2024 zu entnehmen.
Zielsetzung
Das Land gewährt Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse. Mit den Zuwendungen sollen insbesondere Vorhaben zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung und zur wasserwirtschaftlichen Daseinsvorsorge entsprechend den Zweckbestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) gefördert werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu den Rechtsgrundlagen, den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Zuwendungsrichtlinien des Umweltministeriums für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (FrWw2024).
Antragsformulare und Richtlinien
Kontakt
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Regierungspräsidium Stuttgart
Landkreise: Esslingen, Rems-Murr-Kreis, Ludwigsburg, Böblingen, Heilbronn, Hohenlohekreis sowie für die
Städte: Heilbronn, Stuttgart
Referat 52
Matthias Deger
0711 904-15203
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Landkreise: Schwäbisch Hall, Main-Tauber-Kreis, Heidenheim, Ostalbkreis, Göppingen
Referat 52
Matthias Rimek
0711 904-15204
E-Mail senden
Referat 52
Nina-Hanna Stein
0711 904-15232
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Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 52
Gabriela Lindörfer
0721 926-7469
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Tino Schappacher
0721 926-7468
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Regierungspräsidium Freiburg
Michael Fackler
0761 208-4247
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Regierungspräsidium Tübingen
Referat 54.3
Bernd Becht
07071 757-177637
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Stephanie Halm
07071 757-177714
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