Nachklärbecken

Förderung der kommunalen Abwasserbeseitigung

Beschreibung

Auf Grundlage der Förderrichtlinie 2015 (FrWw 2015) werden Ausgaben für Investitionen, die zum Betrieb der öffentlichen Abwasserbeseitigung unmittelbar erforderlich sind gefördert. Außerdem können Ausgaben für Ingenieurleistungen, Ausgaben für Abwasserbeseitigungsmaßnahmen zur Umsetzung von Strukturgutachten, Ausgaben für Maßnahmen zur Eliminierung organischer Spurenstoffe sowie Ausgaben für verschiedene Gutachten und Konzeptionen gefördert werden. Nähere Regelungen, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind der FrWw 2015 zu entnehmen.

Zielsetzung

Das Land gewährt Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse. Mit den Zuwendungen sollen insbesondere Vorhaben zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung und zur wasserwirtschaftlichen Daseinsvorsorge entsprechend den Zweckbestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) gefördert werden.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Rechtsgrundlagen, den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Richtlinien des Umweltministeriums für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (FrWw2015).