Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum

Was wird gefördert?

Auf Grundlage der Fördergrundsätze werden gefördert: Investitionskosten, Eigenleistungen, Ingenieurleistungen und satzungsgemäße Klär- und Kanalbeiträge. Nähere Regelungen, Fördervoraussetzungen, Höchstsätze und Förderhöhe sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen.

Zielsetzung

Ziel ist es, derzeit dezentral entsorgte Anwesen (i. d. R. nicht ordnungsgemäß entsorgte Anwesen) an die öffentliche Kanalisation anzuschließen oder, falls ein Anschluss nicht vertretbar ist, eine Kleinkläranlage, deren Verfahren dem Stand der Technik entspricht, zu erstellen. Die Antragsteller werden aufgrund ihrer besonderen örtlichen Situation finanziell unterstützt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge sind bei den unteren Wasserbehörden zu stellen. Untere Wasserbehörde ist entweder das Landratsamt oder das Bürgermeisteramt des Stadtkreises. Details zur Förderung entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Dokument „Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum“ von Januar 2023.

Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen RaumKontakt

Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe

Regierungspräsidium Freiburg

Regierungspräsidium Tübingen