Förderung der öffentlichen Wasserversorgung
Beschreibung
Auf der Grundlage der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2024) werden Vorhaben zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung gefördert. Dabei erfolgt eine finanz- und fachtechnische Beratung der Unteren Verwaltungsbehörde und der Wasserversorgungs-Unternehmen. Neben Maßnahmen, welche geeignet sind, die Vorgaben nach der Trinkwasserverordnung zu erfüllen, sollen vorrangig auch Vorhaben zur Verbesserung der Versorgungssicherheit nach dem Leitbild für eine Zukunftsfähige Wasserversorgung Baden-Württemberg gefördert werden.
Zielsetzung
Sicherung der Wasserversorgung nach Güte und Menge im Rahmen der Daseinsvorsorge und als Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung. Dadurch sollen weitestgehend landesweit ausgewogene Wasserpreise erreicht und unzumutbare Härten vermieden werden.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu den Rechtsgrundlagen, den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Zuwendungsrichtlinien des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2024 - FrWw 2024) - siehe unten.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 52
Daniel Weinbrenner
0711 904-15201
daniel.weinbrenner@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 52
Victoria Wiedemann
0721 926-4713
victoria.wiedemann@rpk.bwl.de
Tino Schappacher
0721 926-7468
tino.schappacher@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 52
Martina Knab-Kopf
0761 208-4215
martina.knab-kopf@rpf.bwl.de
Alina Keye
0761 208-4214
alina.keye@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 52
Verena Vollmer
07071 757-3229
Verena.Vollmer@rpt.bwl.de
Beate Hipp
07071 757-3548
beate.hipp@rpt.bwl.de