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Förderung ÖPNV und SPNV (GVFG)

Zur Förderung des ÖPNV gibt es nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG) Finanzhilfen z. B. zu

  • Schienenstrecken (Hoch- und Untergrundbahnen)
  • Seilbahnsysteme
  • Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe
  • Schienengebundenen Bahnhöfen und Haltestellen (diese Förderung ist bis 20230 befristet)

Bitte beachten: für Zuschüsse zu Fahrzeugen (Busse und Schienenfahrzeuge) ist die L-Bank zuständig.

Zielsetzung

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und damit zur Förderung der in § 2 GVFG genannten Vorhaben

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse wie z.B. Zweckverbände und bevollmächtigte kommunale Baulastträger, öffentliche- und private Unternehmen.

Antragsformulare und weitere Informationen

Antragsformulare und weitere Informationen

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier:

Antrag auf Abschlagszahlung

Antrag auf Gewährung (Zuwendung nach GVFG)

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG)

In Baden-Württemberg liegt die landesweite Zuständigkeit für Förderungen nach dem GVFG beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 45.

Kontakt

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist die landesweite Bewilligungsstelle für Förderanträge im GVFG.

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 45

David Quasdorf
0721 926-2628
E-Mail senden