Förderung ÖPNV und SPNV (GVFG)
Beschreibung
Zur Förderung des ÖPNV gibt es nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG) Finanzhilfen z. B. zu
- Schienenstrecken (Hoch- und Untergrundbahnen)
- Seilbahnsysteme
- Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe
- Schienengebundenen Bahnhöfen und Haltestellen
Bitte beachten: für Zuschüsse zu Fahrzeugen (Busse und Schienenfahrzeuge) ist die L-Bank zuständig.
Kontakt
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
David Quasdorf
0721 926-2628
bundes-gvfg@rpk.bwl.de
Zielsetzung
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und damit zur Förderung der in § 2 GVFG genannten Vorhaben
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse wie z.B. Zweckverbände und bevollmächtigte kommunale Baulastträger, öffentliche- und private Unternehmen
Antragsformulare und weitere Informationen
Die entsprechenden Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.