Förderung ÖPNV und SPNV (GVFG)
Zur Förderung des ÖPNV gibt es nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG) Finanzhilfen z. B. zu
- Schienenstrecken (Hoch- und Untergrundbahnen)
- Seilbahnsysteme
- Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe
- Schienengebundenen Bahnhöfen und Haltestellen (diese Förderung ist bis 20230 befristet)
Bitte beachten: für Zuschüsse zu Fahrzeugen (Busse und Schienenfahrzeuge) ist die L-Bank zuständig.
Zielsetzung
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und damit zur Förderung der in § 2 GVFG genannten Vorhaben
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse wie z.B. Zweckverbände und bevollmächtigte kommunale Baulastträger, öffentliche- und private Unternehmen.
Antragsformulare und weitere Informationen
Antragsformulare und weitere Informationen
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier:
Antrag auf Gewährung (Zuwendung nach GVFG)
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg
Weitere Informationen
Weitere Informationen
In Baden-Württemberg liegt die landesweite Zuständigkeit für Förderungen nach dem GVFG beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 45.
Kontakt
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist die landesweite Bewilligungsstelle für Förderanträge im GVFG.
Regierungspräsidium Karlsruhe
David Quasdorf
0721 926-2628
E-Mail senden