Förderung qualifizierter Fachkonzepte
Beschreibung
Durch die vorliegende Förderung unterstützt das Land Kommunen in der Erstellung von Fachkonzeptionen, die sich mit der Gestaltung von nachhaltiger Mobilität und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr beschäftigen. Eine Fachkonzeption nimmt dabei die gesamte Infrastruktur einer Kommune in den Blick. Damit sind sie häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung der ausgearbeiteten Maßnahmen durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
Förderfähig sind Konzeptionen aus folgenden Infrastrukturbereichen:
- Modal-Split-Erhebung
- Multimodales Verkehrsmodell für eine klimaschutzorientierte Verkehrsentwicklungsplanung
- Klimamobilitätsplan
- Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz
- Erhebung der Parkraumauslastung
- Parkraumkonzept
- Konzept für Ladeinfrastruktur
- Konzept für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
- Fußverkehrskonzept
- Fußgängerquerungskonzept
- Schulwegplan
- Radvekehrskonzept
- Bicycle Policy Audit (BYPAD)
- Bike+Ride-Konzept
- Konzept für multimodale Knoten (Mobilitätsstationen, künftig Mobilstationen)
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Zusammenschlüsse von Kommunen und Regionalverbände.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 45
Kathrin Frank
0711 904-14530
kathrin.frank@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 45
Andreas Becker
0721 926-3060
andreas.becker@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 45
Benedikt Edeler
0761 208-4451
benedikt.edeler@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 45
Stephanie Göhner
07071 757-3632
stephanie.goehner@rpt.bwl.de
Antragsformulare
Beschreibung | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Antrag für die Förderung qualifizierter Fachkonzepte (2024) | 2 MB | |
Grundsätze zur Förderung qualifizierter Fachkonzepte | 349 KB |
Mobilitätsdaten
In vielen Fachkonzeptionen für nachhaltige Mobilität spielen Daten zu Standorten und Verfügbarkeit der beteiligten Mobilitätsangebote sowie deren offene Verfügbarkeit eine wichtige Rolle. Teils gehört die Offenlegung dieser Daten zu den Förderbedingungen. Doch wie können Kommunen, Verkehrsverbünde und private/gewerbliche Mobilitätsanbieter diese Daten offenlegen?
Eigens für die landesweite Bereitstellung und Bündelung von Mobilitätsdaten betreibt das Land Baden-Württemberg die Integrationsplattform MobiData BW® mit verschiedenen landesweiten Datensätzen für alle nachhaltigen Mobilitätsangeboten wie etwa ÖPNV, Sharing, Radverkehr, Park + Ride, Bike + Ride sowie Elektro-Ladeinfrastruktur. In erklärenden Factsheets zu MobiData BW® erfahren Sie mehr über die Profile der gebündelten Datensätze auf MobiData BW® und erhalten Informationen zu Formaten und Schnittstellen für den Datenimport.