Förderung kommunaler Straßenbau (LGVFG-KStB)
Beschreibung
Feststellung der Förderfähigkeit von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen und Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen. Beratung der Landkreise, Städte und Gemeinden. Zuschussrechtliche Grundsatzentscheidungen und Fachaufsicht. Das Aufstellen und die Steuerung von Förderprogrammen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
- Programmaufnahme,
- Antragsentscheidung,
- Mittelbewilligung,
- Mittelbewirtschaftung,
- Projektüberwachung und Abrechnungsprüfung von Straßeninfrastrukturmaßnahmen.
Zielsetzung:
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Kommunen durch den Bau und Ausbau des kommunalen Straßennetzes.
Wer kann einen Antrag stellen?
Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 45
abteilung4@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 45
abteilung4@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 45
abteilung4@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Regelablauf gemäß VwV-LGVFG
Weitere Informationen
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der VwV zum LGVFG für den kommunalen Straßenbau: Anlage 2 | 82 KB | |
Antrag auf Abschlagszahlung nach VwV-LGVFG KStB, Anlage 5 | 47 KB | |
Verwendungsnachweis nach VwV-LGVFG KStB | 104 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Vorlage Bauausgabebuch | xlsx | 25 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Antrag auf Abschlagszahlung nach VwV-EntflechtG (VwV-GVFG alt) | 267 KB | |
Verwendungsnachweis nach VwV-EntflechtG (VwV-GVFG alt) | 494 KB |