Klare Regeln, nasse MooreRechtsgrundlagen
Diese Seite bietet einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen und politischen Rahmenbedingungen, die das Moormanagement in Baden-Württemberg beeinflussen.
Das Moormanagement in Baden-Württemberg bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Klimaschutz, Naturschutz, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Flächennutzung. Zahlreiche europäische, bundesweite und landesrechtliche Vorgaben bilden den rechtlichen und fachlichen Rahmen für Schutz, Nutzung und Wiedervernässung von Moorstandorten.
Dieser Rahmen gibt vor, welche Möglichkeiten Akteure auf der Fläche nutzen können, um Wiedervernässungsprojekte anzustoßen und umzusetzen. Der Rahmen kann sowohl Herausforderungen als auch Erleichterungen bieten.
Naturschutz
Viele Moore zählen zu den artenreichsten und gleichzeitig gefährdetsten Lebensräumen Europas.
Landnutzung
Moorschutzmaßnahmen müssen häufig mit landwirtschaftlicher Nutzung und regionalen Interessen abgestimmt werden.
Gesetze, Konzeptionen und Zielsetzungen
Kontakt FaMoos und ANK
Fachstelle Moor und Natürlicher Klimaschutz, ANK-Regionalbüro für Baden-WürttembergLandesweit zuständig!
Fachstelle Moor und Natürlicher Klimaschutz, ANK-Regionalbüro für Baden-Württemberg Landesweit zuständig!
Leitung
Dr. Simone Beck
Fachstelle Moor und Natürlicher Klimaschutz
zuständig für Netzwerkarbeit, Berichtswesen Förderung
07071 757-6566
E-Mail senden
Lorenz Blume
Regionalbüro ANK
zuständig für Netzwerkarbeit und Förderung | Moor
07071 757-6695
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Pauline Bode
Regionalbüro ANK
zuständig für Netzwerkarbeit und Förderung | Wald
0761 208-1482
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Sergi Grebenyuk
Fachstelle Moor und Natürlicher Klimaschutz
zuständig für Datenmanagement
07071 757-6618
E-Mail senden
Europäische Richtlinien bilden die Grundlage für den Schutz und die Entwicklung von Mooren in Baden-Württemberg. Besonders relevant für das Moormanagement sind die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die FFH-Richtlinie sowie das Schutzgebietsnetz Natura 2000. Ziel dieser Vorgaben ist es, natürliche Wasserhaushalte zu erhalten, Biodiversität zu fördern und klimarelevante Ökosysteme langfristig zu sichern. Viele Wiedervernässungs- und Naturschutzmaßnahmen in Moorgebieten basieren unmittelbar auf europäischen Umweltzielen.
Das Moormanagement in Deutschland wird maßgeblich durch bundesrechtliche Regelungen geprägt. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt wertvolle Moorlebensräume und Biotope, während das Wasserhaushaltsgesetz zentrale Vorgaben für Wasserstände, Entwässerung und Wiedervernässung enthält. Ergänzend stärkt das Bundes-Bodenschutzgesetz den Schutz organischer Böden und hebt die Bedeutung von Moorböden für den Klimaschutz hervor. Diese Rechtsgrundlagen bilden die Basis für Genehmigungsverfahren und die Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen.
Moorschutzstrategie
Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt
Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz
In Baden-Württemberg werden die bundesweiten Vorgaben durch Landesgesetze, Fachplanungen und Strategien konkretisiert. Das Wassergesetz Baden-Württemberg sowie das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg regeln unter anderem Gewässerschutz, Biotopverbund und Schutzgebiete. Ergänzend unterstützen Fachkonzepte zum Moorbodenschutz und zur Klimaanpassung die praktische Umsetzung des Moormanagements vor Ort. Dadurch entsteht ein landesspezifischer Rahmen für Schutz, Entwicklung und nachhaltige Nutzung von Moorstandorten.
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
Naturschutzgesetz Baden-Württemberg
Naturschutzstrategie Baden-Württemberg
Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz
Organisationserlass (geplant für 2026)
Moorstrategie (geplant 2026)
Landschaftsrahmenplan
- In Landschaftsrahmenplänen werden „die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege … für Teile des Landes … dargestellt“ (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). „Die Inhalte der Landschaftsrahmenpläne sollen, soweit erforderlich und geeignet, in die Regionalpläne aufgenommen werden.“ (§ 11 Abs. 2 NatSchG). Auch Ziele und Maßnahmen des Moorbodenschutzes können hier dargestellt sein.
- Für die Erstellung, Fortschreibung und Änderung der Landschaftsrahmenpläne Baden-Württembergs sind die Regionalverbände der 12 Regionen Baden-Württembergs für ihr Planungsgebiet zuständig. Eine Auflistung der Landschaftsrahmenpläne Baden-Württembergs mit den jeweiligen Planungsregionen, Planständen sowie weiteren Informationen sind auf der Internetseite des Bundesamts für Naturschutz zusammengestellt.
Landschaftsplan
- In Landschaftsplänen werden „die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege … für die Gebiete der Gemeinden … dargestellt.“ (§ 11 Abs. 1 BNatSchG) „Die Landschaftspläne sollen, soweit erforderlich und geeignet, in die Flächennutzungspläne aufgenommen werden.“ (§ 12 Abs. 1 NatSchG). Die zugehörigen Landschaftspläne können in der Regel über die Internetseiten der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden.
Flächennutzungsplan
- In kommunalen Flächennutzungsplänen können die sich aus Plänen der städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dargestellt werden. Besonders auch Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft können hier dargestellt werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 BauGB).
Kommunales Klimaschutzkonzept
- In integrierten kommunalen Klimaschutzkonzepten auf Landkreis- und Gemeindeebene können Moorbodenschutzmaßnahmen integriert sein. Bei der Aktualisierung bestehender Konzepte sollten Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes und des Moorbodenschutzes, sofern regional relevant, von Anfang an mitbetrachtet werden.
Kommunales Klimaanpassungskonzept
- Moore leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Wasserhaushalts und können beispielsweise als Wasserspeicher bei Starkregenereignissen für angrenzede Kommunen fungieren. Bei der Erstellung von kommunalen Klimaanpassungskonzepten in BW sollten diese Ökosystemleistungen von Moorböden mitbedacht werden.