Meisterin / Meister der Hauswirtschaft
Meisterinnen und Meister der Hauswirtschaft sind unternehmerisch denkende und handelnde Fach- und Führungskräfte!
Kompetenzen erwerben und weitergeben!
Meisterinnen und Meister der Hauswirtschaft arbeiten...
- ...vor allem in Großhaushalten wie Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Senioren, Kinder und Jugendliche sowie für behinderte Menschen, Krankenhäuser oder Tagungsstätten
- ...aber auch in Privathaushalten, landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalten oder
- in selbständiger Tätigkeit als Anbieter/in hauswirtschaftlicher Dienstleistungen.
Neben der Koordination von Arbeitsabläufen der Haushaltsführung, stellen sie sicher, dass Aufträge personenorientiert und wirtschaftlich ausgeführt werden. Auch die Einhaltung gesetzlicher bzw. betrieblicher Qualitätsvorschriften fällt in ihr Aufgabenbereich. Des Weiteren verhandeln sie u. a. mit Lieferanten und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr.
Die erworbenen berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen befähigen sie zudem zur Ausbildung von jungen Nachwuchskräften im Beruf der Hauswirtschaft.
Der erfolgreiche Abschluss der Meisterprüfung ermöglicht, neben weiteren Voraussetzungen, den Zugang zum Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss (z. B. Bachelor of Science) führt.
Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung
Zur Meisterprüfung wird i. d. R. zugelassen, wer
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in hat und danach mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis nachweist d. h. hauptberuflich in einem hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieb mit Versorgungsbereich für größere Personengruppen arbeitet oder einen eigenen Haushalt mit mindestens einer zu versorgenden Person führt und einen dreimonatigen Praxisnachweis erbringt (siehe Praxisleitfaden)
oder - eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufspraxis mit Fach- und Führungsaufgaben vorweist
oder - den Nachweis erbringt, dass die erweiterte berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
Für die Durchführung der Meisterprüfung ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Es wird empfohlen, die Zulassungsvoraussetzungen vorab abzuklären.
Für weitere Informationen zu den Schulen klicken Sie bitte auf die Punkte.
Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung
Von unterschiedlichen Trägern der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen (wie z. B. die Fachschulen, Berufsschulen oder Verbände - siehe Karte) werden Vorbereitungskurse an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg angeboten. Informationen über aktuelle Kursangebote erhalten Sie direkt bei den Bildungsträgern oder der zuständigen Stelle, dem Regierungspräsidium Tübingen. Die Teilnahme an einem Kurs ist nicht Zulassungsvoraussetzung, wird aber dringend empfohlen.
Hier finden Sie die Liste der Standorte der Vorbereitungskurse.
Das erwartet Sie in der Meisterprüfung!
Die Prüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile mit folgenden Prüfungsleistungen:
- Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen
- schriftliche Prüfung (180 Min.)
- Arbeitsprojekt über eine Dauer von 6 Monaten im betrieblichen Kontext schriftlich darlegen und umsetzen;
Präsentation des Projekts und Prüfungsgespräch (60 Min.)
- Betriebs- und Unternehmensführung
- schriftliche Prüfung (180 Min.)
- Situationsaufgabe (180 Min. Vorbereitung), bei der die Haushalts- und Unternehmenssituation eines fremden Betriebes analysiert und beurteilt sowie im Prüfungsgespräch (60 Min.) vorgestellt wird
- Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
- schriftliche Prüfung (180 Min.)
- praktischer Teil mit der Durchführung einer schriftlich geplanten Ausbildungseinheit (60 Min.) und Prüfungsgespräch (30 Min.)
Rechtsvorschriften / Formulare / Links
Allgemeine Rechtsvorschriften
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 28. Juli 2005 (pdf, 87 KB)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über die Durchführung der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 1. August 2022
Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz über die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in den Berufen der Landwirtschaft (VOFPLandw) vom 3. Juni 2010 in der Fassung vom 11.02.2020 (pdf, 70 KB)
Formulare zur Meisterprüfung
Fortbildungsmöglichkeiten und Vorbereitungsträger in der Hauswirtschaft in Baden-Württemberg (pdf, 343 KB)
Anmeldung zur Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin (pdf, 477 KB) - Bitte online ausfüllen
Merkblatt zum Arbeitsprojekt (pdf, 731 KB)
Anlage 1 - Themenvorschlag Arbeitsprojekt (pdf, 78 KB) - Bitte online ausfüllen
Merkblatt zur Situationsaufgabe (pdf, 525 KB)
Merkblatt zur Ausbildungseinheit (pdf, 232 KB)
Anlage 1 - Themenvorschlag Ausbildungseinheit (pdf, 345 KB) - Bitte online ausfüllen
Beispielthemen für die Ausbildungseinheit (pdf, 141 KB)
Vergütung für die Mitwirkung von Auszubildenden in der Meisterprüfung (Landwirtschaft / Hauswirtschaft) (pdf, 80 KB)
Formulare für ehrenamtlich tätige Personen anlässlich der Meisterprüfung
Reisekosten und Prüfungs-/Sitzungsvergütung für ehrenamtlich tätige Personen anlässlich der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft - MLR (pdf, 235 KB)
Reisekosten und Prüfungs-/Sitzungsvergütung für ehrenamtlich tätige Personen anlässlich der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft - SM (pdf, 253 KB)
Verdienstausfallbescheinigung (pdf, 101 KB)
Links
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft Baden-Württemberg e.V.
Meister-BaföG
Bildungsprämie
Übersicht über Verbände, Gewerkschaften und Fachausschüsse im Bereich Hauswirtschaft (pdf, 100 KB)
Aktuelle berufliche Karrierewege im Bereich Hauswirtschaft (pdf, 532 KB)
Häufig gestellte Fragen zur Fortbildung von Meister/innen der Hauswirtschaft (pdf, 463 KB)