Alltagsbetreuerin mit junger Frau

Alltagsbetreuerin / Alltagsbetreuer

Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die begleitende Unterstützung von Menschen mit Hilfebedarf bei Alltagsverrichtungen und der Gestaltung des persönlichen Lebensumfeldes vermitteln. Die Ausbildung befähigt dazu, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen aller Altersgruppen bei Alltagsverrichtungen unter Anleitung einer Fachkraft qualifiziert zu unterstützen und zu begleiten.

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Ausbildungsvertrag mit einer von der Schule als geeignet angesehenen Einrichtung (Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Altenhilfe und der Behindertenhilfe).
  2. Nachweis ausreichend deutscher Sprachkenntnisse.
  3. Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes.
  4. Ein Schulabschluss ist nicht erforderlich.

Ausbildungsverlauf

Die zweijährige Ausbildung umfasst einen theoretischen Unterricht von 960 Stunden und eine praktische Ausbildung von 1600 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Schüler ohne Hauptschulabschluss erwerben diesen mit bestandener Abschlussprüfung.

Berufsbezeichnung

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin“ / „Staatlich anerkannter Alltagsbetreuer“ erworben wird.